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Warum Cremo keine Subventionen zugute hat laut Bundesgericht.
Aus Regionaljournal Bern Freiburg Wallis vom 08.05.2019. Bild: keystone
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Milch falsch deklariert Cremo muss dem Bund drei Millionen Franken zurückzahlen

Das Bundesgericht rüffelt den Freiburger Milchverarbeiter. Er hat Geld kassiert für die Vacherin-Milch – zu Unrecht.

Wer Freiburger Vacherin mit dem Gütesiegel AOP herstellt, muss bestimmte Regeln beachten. Zum Beispiel darf keine pasteurisierte Milch verwendet werden. Und die Kühe dürfen kein Silofutter gefressen haben.

Seit 2006 verzichtet der Freiburger Milchverarbeiter Cremo auf pasteurisierte Milch für die Produktion von Freiburger Vacherin AOP. Im Gegenzug hat er vom Bund eine Zulage erhalten. Damit die Milch dennoch hygienisch verarbeitet werden kann, hat Cremo ein anderes Verfahren angewendet – die sogenannte Baktofugation. Das hätte Cremo dem Bund melden müssen, hat das Unternehmen aber nicht getan.

Neun Jahre lang verschwiegen

Bei einer Kontrolle im Jahr 2015 hat das Bundesamt für Landwirtschaft das festgestellt. Es hat daraufhin verlangt, dass Cremo die Zulagen zurückbezahlt. Das sind knapp drei Millionen Franken für 91 Millionen Liter Milch, die Cremo im Lauf von neun Jahren verarbeitet hat. Cremo hat sich auf juristischem Weg gewehrt, bis vor Bundesgericht.

Die Richter in Lausanne haben nun entschieden. Die Zahlungen hat Cremo zu Unrecht kassiert. Wegen der Verarbeitungsart der Milch habe der Milchverarbeiter kein Anrecht auf diese Zulage.

Das Geld wurde den Milchbauern ausbezahlt.
Autor: Thomas Zwald Geschäftsleitungsmitglied Cremo

Cremo habe die Zulagen nicht behalten, sagt Geschäftsleitungsmitglied Thomas Zwald auf Anfrage von Radio SRF. «Wir haben das Geld wie vorgesehen den Milchbauern ausbezahlt und dort bleibt es auch.» Hätte das Unternehmen schummeln wollen, hätte es sich ja irgendwie bereichern wollen, sagt Zwald. Das sei nicht der Fall. «Wir hatten keinerlei Schummel-Absichten.»

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