Zum Inhalt springen

Header

Video
Diskriminierung von Ärztinnen
Aus Schweiz aktuell vom 23.02.2018.
abspielen. Laufzeit 7 Minuten 33 Sekunden.
Inhalt

Nach dem Fall Urwyler Inselspital musste Änderungen vornehmen

Weil sich Natalie Urwyler wehrte, verbesserte das Unispital an der betroffenen Klinik die Arbeitsbedingungen für Mütter.

Nathalie Urwyler hat Missstände am Inselspital Bern angeprangert, bei denen auch die Gleichstellungskommission der Universität Bern Handlungsbedarf sah. Im Laufe des Konflikts fanden mehrere Mediationen zwischen der Klinikleitung, Ärztin Nathalie Urwyler und der Kommission statt. Die Kommission ist auch für das Inselspital zuständig, weil es sich um ein Unispital handelt, wo auch Forschung betrieben wird.

Weniger arbeiten

Die Missstände betrafen die Arbeitszeit der schwangeren Frauen, die gesetzlich von 50 auf 45 Stunden reduziert werden muss. Das heisst: die Dienstpläne müssen angepasst werden.

Der zweite Punkt war, dass Frauen in ihrer Karriere diskriminiert wurden, vor allem wenn sie nach der Geburt zurückkehren wollten und Teilzeit arbeiteten. Britta Engelhardt ist Professorin an der medizinischen Fakultät und Mitglied der Kommission für Gleichstellung von Frauen Männer an der Universität Bern. Sie sagt: «Für Teilzeitarbeit hat es wenig Ideen gegeben.»

Wiedereinstieg erleichtern

Als Konsequenz aus dem Fall Urwyler habe es aber Änderungen an der betroffenen Klinik gegeben, sagt sie weiter. «Zum einen ist eine leitende Oberärztin eingestellt worden, die zusammen mit dem Kollegen zuständig ist für die Dienstplanung und insbesondere eine Anlaufstelle für die schwangeren Frauen bietet.» Zudem gebe es jetzt einen erleichterten Einstieg von Müttern, die in Teilzeit zurückkehren möchten.

Ein langer Kampf

Als die Insel-Gruppe im Juni 2014 einer unbequemen Oberärztin kündigte, war dies eine sogenannte Rachekündigung. Das geht aus der jetzt vorliegenden Entscheidbegründung in diesem Fall hervor, der seit drei Jahren die Berner Justiz beschäftigt.

Audio
Natalie Urwyler: «Frauen wurden regelmässig übergangen.»
aus Regionaljournal Bern Freiburg Wallis vom 21.02.2018.
abspielen. Laufzeit 6 Minuten 12 Sekunden.

Die Insel-Gruppe habe zwar nachgewiesen, dass in diesem Fall ein gestörtes Vertrauensverhältnis vorgelegen habe, steht im 48-seitigen Papier. Das Unternehmen habe aber nicht nachgewiesen, dass es tatsächlich aus diesem Anlass der Frau gekündigt habe.

Vorgeschobenes Argument

Wenn schon hätte die Insel-Gruppe die Kündigung viel früher aussprechen müssen, denn das gestörte Vertrauensverhältnis habe seit längerer Zeit bestanden. Insofern sei davon auszugehen, dass eine Diskriminierungs-Beschwerde, welche die Oberärztin im Februar 2014 beim Rektorat der Universität Bern einreichte, unmittelbarer Anlass zur Kündigung gewesen sei.

Die Kündigung auf diese Beschwerde abzustützen, sei aber missbräuchlich. Deshalb sei von einer Rachekündigung gemäss Artikel 10 des Eidgenössischen Gleichstellungsgesetzes auszugehen und die Kündigung aufzuheben. Das steht in der Entscheidbegründung einer Gerichtspräsidentin des Regionalgerichts Bern-Mittelland.

Langwieriger Konflikt

Box aufklappen Box zuklappen

Der Streit geht auf Probleme zwischen der Ärztin und einem Klinikdirektor des Berner Universitätsspitals zurück. Die Ärztin warf dem Direktor vor, bei der Verteilung privatärztlicher Einnahmen nicht korrekt vorgegangen zu sein.

Die Berner Staatsanwaltschaft verzichtete allerdings in diesem Punkt auf ein Verfahren und die Insel-Gruppe stellte sich hinter den Klinikdirektor.

Mutter und Karriere

Die Ärztin engagierte sich auch für einen besseren Mutterschutz und eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf an der Klinik. In ihrer aufsichtsrechtlichen Beschwerde an das Rektorat der Uni Bern machte sie eine Diskriminierung als Frau und die Verhinderung ihrer akademischen Karriere geltend.

Nachdem ihr im Juni 2014 gekündigt worden war, ersuchte die Ärztin zuerst um provisorische Wiedereinstellung. Das wurde ihr aber gerichtlich verwehrt. Gemäss dem Urteil vom vergangenen November sollte sie nun wieder im Insel-Spital arbeiten dürfen.

Noch ist der Entscheid der Berner Richterin nicht rechtskräftig. Die Insel-Gruppe hat 30 Tage Zeit, um allenfalls beim bernischen Obergericht Berufung einzulegen.

Video
Aufruhr im Inselspital
Aus Rundschau vom 17.12.2014.
abspielen. Laufzeit 9 Minuten 31 Sekunden.

Es handelt sich auch nur um einen Teilentscheid in dieser Angelegenheit. Nach wie vor hängig sind Forderungen der Ärztin zur Verteilung der privatärztlichen Einnahmen jener Insel-Klinik, in der die Ärztin tätig war. Das geht aus der Entscheidbegründung hervor. Der Fall wird die Berner Justiz also weiterhin beschäftigen.

Jederzeit top informiert!
Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.
Schliessen

Jederzeit top informiert!

Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden. Mehr

Push-Benachrichtigungen sind kurze Hinweise auf Ihrem Bildschirm mit den wichtigsten Nachrichten - unabhängig davon, ob srf.ch gerade geöffnet ist oder nicht. Klicken Sie auf einen der Hinweise, so gelangen Sie zum entsprechenden Artikel. Sie können diese Mitteilungen jederzeit wieder deaktivieren. Weniger

Sie haben diesen Hinweis zur Aktivierung von Browser-Push-Mitteilungen bereits mehrfach ausgeblendet. Wollen Sie diesen Hinweis permanent ausblenden oder in einigen Wochen nochmals daran erinnert werden?

Meistgelesene Artikel