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Christoph Neuhaus: «Die beiden Firmen können ohne Problem unterschreiben»
Aus Regionaljournal Bern Freiburg Wallis vom 06.03.2019. Bild: Keystone
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Nach Millionenbusse der Weko Kanton Bern fordert Verjährungsverzicht von gebüssten Kiesfirmen

Der Kanton will sich so die Möglichkeit einer Schadenersatzklage offen halten, erklärt Regierungsrat Christoph Neuhaus.

Die Wettbewerbskommission hatte die Unternehmen Kästli und Alluvia wegen unzulässiger Absprachen mit 22 Millionen Franken gebüsst. Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig, Kästli und Alluvia wollen ihn ans Bundesverwaltungsgericht weiterziehen. Um sich aber die Möglichkeit einer Klage offen zu halten, will der Kanton nun von Kästli und Alluvia einen Verjährungsverzicht einholen.

Christoph Neuhaus

Christoph Neuhaus

Regierungsrat

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Christoph Neuhaus (SVP) ist seit 2008 Regierungsrat des Kantons Bern. Die ersten zehn Jahre war er Vorsteher der Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion, seit Juni 2018 leitet er die kantonale Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion.

SRF News: Christoph Neuhaus, warum wollen Sie, dass die beiden Unternehmen auf die Verjährung verzichten?

Christoph Neuhaus: Wir wissen nicht, ob wir geschädigt wurden als Kanton. Und ab einem Weko-Urteil hat man ein Jahr Zeit, um zu klagen. Die beiden Firmen wehren sich aber gegen den Entscheid, wir wissen also erst später als nach einem Jahr, was Sache ist. Deshalb müssen wir uns die Möglichkeit einer Klage offen lassen.

Wissen Sie wirklich noch nicht, ob der Kanton Bern geschädigt wurde?

Es ist nicht klar, weil man das Ausmass nicht sieht und noch eine zweite Untersuchung läuft, gegen mehrere Unternehmen. Wir kaufen Häuser, Brücken oder bauen Strassen, wir kaufen ja nicht Kies oder ein Kesseli Beton, darum ist der Schaden auch schwierig zu beziffern.

Wie gross ist die Möglichkeit, dass eine Schadenersatzklage Erfolg hat?

Das Prozessrisiko sei hoch und die Erfolgsaussichten gering, sagt ein Gutachten. Es gab schon einen solchen Prozess im Tessin, darum hat man auch Erfahrung damit. Vor diesem Hintergrund müssen wir schauen, was wir machen: Ob wir schlechtem Geld gutes Geld hinterherwerfen wollen oder ob wir Erfolgsaussichten haben, das können wir erst beurteilen, wenn wir das Urteil haben.

Aber die beiden Firmen sind nicht verpflichtet, auf die Verjährung zu verzichten?

Es ist freiwillig, aber beide Chefs der Unternehmen haben gesagt, sie hätten nichts Unrechtes getan. So können sie auch problemlos unterschreiben. Und wenn das nicht klappt, müssten wir halt die harte Tour fahren. Aber ich gehe davon aus, dass wenn sie sagen, sie seien unschuldig, dass sie problemlos unterschreiben.

Das Gespräch führte Christine Widmer.

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