Der Kodex sei ein gutes und zweckmässiges Instrument, schreibt die Geschäftsprüfungskommission (GPK) in einer Mitteilung. Denn er beschränke sich auf die wichtigsten Grundregeln und bereite diese adressatengerecht auf.
Die erhoffte Wirkung werde der Kodex allerdings nur erzielen können, wenn Führungskräfte die Verhaltensgrundsätze auch vorlebten und für die entsprechende Durchsetzung sorgten.
Vorwürfe an die Steuerverwaltung
Die GPK beschäftigte sich mit dem Verhaltenskodex, nachdem der frühere bernische SP-Präsident Roland Näf im Sommer 2015 im bernischen Grossen Rat Vorwürfe gegen die kantonale Steuerverwaltung erhoben hatte. Näf sagte, es bestehe eine unzulässige personelle Nähe zwischen der Verwaltung und Steuerberatern von Konzernen.
Die kantonale Finanzdirektion gab in der Folge einem externen Experten den Auftrag, diese Vorwürfe zu untersuchen. Der Jurist Jürgen Brönnimann kam zum Schluss, diese angebliche zu grosse Nähe gebe es nicht. Generell laufe es in der Steuerverwaltung gut. Doch ein von Näf erwähntes Mittagessen von Kantonspersonal mit Personen des Berner Baukonzerns Marti sei «etwas ungeschickt» gewesen.
In drei Jahren die Wirkung messen
Die GPK hat nun diesen externen Bericht ihrerseits unter die Lupe genommen und sieht derzeit keinen weiteren Handlungsbedarf. Sie will allerdings in rund drei Jahren den Verhaltenskodex sowie weitere Massnahmen zur Korruptionsverhinderung auf ihre Wirkung überprüfen. Mit weiteren Massnahmen meint sie beispielsweise die Zentralisierung des Beschaffungswesens.
Im Detail
Im vergangenen November hatte der Kanton Bern bekanntgegeben, er wolle künftig fünf zentrale Beschaffungsstellen für den Einkauf einrichten. Dies, nachdem bei Beschaffungen für die Kantonspolizei Filz-Vorwürfe bekanntgeworden waren.
Nicht alles ist neu, was im Verhaltenskodex der Berner Verwaltung steht, sagt der Kommunikationschef des Kantons, Christian Kräuchi: «Aber nun sind verschiedene Themen übersichtlich zusammengefasst und einsehbar für alle Mitarbeitenden des Kantons.»