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Berns Grosser Rat fordert Sozialhilfe-Selbstbehalt für Gemeinden
Aus Regionaljournal Bern Freiburg Wallis vom 04.09.2019. Bild: Keystone
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Neues Abrechnungssystem Die bernischen Sozialdienste sollen effizienter arbeiten

Das Berner Kantonsparlament will, dass die Gemeinden künftig einen Selbstbehalt bei den Sozialhilfekosten übernehmen.

Im Mai stimmte die Berner Stimmbevölkerung darüber ab, ob Sozialhilfebezügerinnen und Sozialhilfebezüger weniger Geld erhalten sollen. Das Volk lehnte ab. Der Kanton konnte seine Kosten nicht senken.

Nun gibt es einen anderen Vorschlag, um die Kosten bei der Sozialhilfe zu senken: Wenn die bernischen Gemeinden mit dem Kanton ihre Sozialhilfekosten abrechnen, sollen sie künftig einen Selbstbehalt übernehmen. Das will der bernische Grosse Rat. Er hat der Kantonsregierung den Auftrag gegeben, ein solches System einzurichten.

Wie funktioniert das Selbstbehalt-System?

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Der Selbstbehalt der Gemeinden soll mindestens fünf und maximal 20 Prozent der für den Lastenausgleich berechtigten Kosten bei der wirtschaftlichen Hilfe ausmachen.

Auch soll er mittels eines Soziallastzuschusses abgefedert werden. Gemeint ist, dass die Gemeinden je nach Höhe ihrer Sozialausgaben einen Zuschuss erhalten.

Mit 85 zu 68 Stimmen bei einer Enthaltung überwies das Parlament am Mittwoch eine Motion von fünf Grossratsmitgliedern aus SVP, GLP, SVP und FDP. Gegen die Motion stimmten die SP-JUSO-PSA-Fraktion, die Grünen und ein Teil der GLP- und EVP-Fraktion.

Die Argumente dafür und dagegen

Die Urheber der Motion erhoffen sich durch die Einführung des Selbstbehalts, dass die bernischen Sozialdienste künftig möglichst schnell auf die Wiedereingliederung ihrer Klienten in den Arbeitsmarkt hinarbeiten.

Es gelte, die seit Jahren steigenden Kosten in der Sozialhilfe zu bremsen. Dies sei bisher nicht gelungen, weil es den Gemeinden an Anreizen fehle. Die Einführung eines Selbstbehalts sei ein solcher Anreiz.

Die Gegner dieses Modells hingegen sagten im Rat, die Kosten der Gemeinde-Sozialdienste hingen vor allem von nicht beeinflussbaren Faktoren wie beispielsweise Mietzinsen und Herkunft der Sozialhilfebezüger ab.

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