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Bern Freiburg Wallis Neues Gesetz für den Berner Wald

Waldbesitzer erhalten in Zukunft bei grossen Schadenereignissen schneller Hilfe vom Kanton. Das Kantonsparlament hat das Waldgesetz angenommen.

Das Berner Kantonsparlament hat am Montag eine Teilrevision des Waldgesetzes verabschiedet. Das revidierte Waldgesetz macht es künftig möglich, dass bei grossen Schadenereignissen die nötigen Kredite für dringende Massnahmen rascher und unbürokratischer bewilligt werden können.

Blick in ein Waldstück
Legende: Umgang mit Berner Wald wird neu geregelt. Keystone

Umstrittener war im Grossen Rat die Frage, wer die Verantwortung dafür übernehmen muss, dass Waldarbeiter über entsprechende Qualifikationen verfügen. Die Regierung und das rot-grüne Lager hätten diese Verantwortung gerne von den Arbeitnehmern hin zu den Arbeitgebern oder Werkbestellern verschoben.

Das Ziel sei, die Arbeitssicherheit zu vergrössern, betonte Regierungspräsident und Volkswirtschaftsdirektor Andreas Rickenbacher. Der Rat sprach sich schliesslich klar dagegen aus, die Verantwortung für die nötigen Qualifikationen den Arbeitgebern zu übertragen.

Mehrwertabschöpfung wird nicht verankert

Ebenfalls zu reden gab die Frage, ob bei Waldrodungen eine Mehrwertabschöpfung angebracht ist. Die rot-grüne Kantonsregierung hätte gerne eine zwingende Mehrwertabschöpfung bei Waldeinzonungen im Waldgesetz verankert. Der Druck auf Land und Forst steige, betonte Volkswirtschaftsdirektor Rickenbacher. Wer zusätzliches Land verbaue und dafür Wald einzone, solle bezahlen.

Der Grosse Rat stellte sich schliesslich hinter eine freiwillige Mehrwertabschöpfung, wie sie im Baugesetz vorgesehen ist. Der Rat folgte damit einem Vorschlag der vorberatenden Kommission.

Ursprünglich hätte die Kantonsregierung im Waldgesetz das Radfahr- und Reitverbot abseits der Wege verschärfen wollen. Doch die Opposition wuchs. Die Regierung verzichtete schon nach der Vernehmlassung darauf.

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