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Neues Gesetz in Bern Was dürfen private Sicherheitsfirmen?

  • Die Berner Regierung hat das neue Gesetz über das Erbringen von Sicherheitsdienstleistungen durch Private (SDPG) zuhanden des Grossen Rats verabschiedet.
  • Es regelt die Anforderungen an Unternehmen, die gewerblich Sicherheitsdienstleistungen erbringen.
  • Kernstück des neuen Gesetzes ist eine Bewilligungspflicht für solche Unternehmen, wie der Regierungsrat am Freitag mitteilte. Eine solche Pflicht wird im Kanton Bern erstmals gesetzlich verankert.

Der bernische Grosse Rat wird den neuen Erlass in der März- und der Junisession 2018 beraten. So soll das Gesetz per 1. Januar 2019 in Kraft treten können.

Ursprünglich Teil des Polizeigesetzes

Das neue Gesetz sollte es ursprünglich gar nicht geben. Die Berner Regierung wollte die Regulierung der privaten Sicherheitsfirmen zuerst im Polizeigesetz unterbringen, das auf die Beratung durch den Grossen Rat wartet.

Im Juli dieses Jahres gab der Regierungsrat aber bekannt, er habe beschlossen, diese neuen Regelungen in einem neuen Gesetz unterzubringen. Die Sicherheitskommission des bernischen Grossen Rats gab im Oktober bekannt, sie begrüsse, dass die Berner Regierung die Bestimmungen zu den privaten Sicherheitsdiensten in einem eigenen Erlass regle.

Private Sicherheitsdienste umstritten

Die Bewilligungspflicht für private Sicherheitsfirmen hatte in der Vernehmlassung ein gemischtes Echo ausgelöst. Es gibt zurzeit keinen schweizweiten Standard, wie mit privaten Sicherheitsdiensten umgegangen werden soll. Vor wenigen Monaten hatte ein Urteil des Obergerichts einen privaten Sicherheitsmann schuldig gesprochen, weil er Personen ohne Erlaubnis kontrolliert hatte.

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