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Neues Wahlsystem Walliser Wahlmodus gesetzlich geregelt

Bei den Parlamentswahlen kommt auch in Zukunft das Wahlsystem zur Anwendung, dass im März verwendet worden war.

Das Walliser Kantonsparlament hat das Wahldekret im Gesetz verankert. Das bedeutet, dass auch für die nächsten Wahlen in gut drei Jahren ein Doppelproporz-System zur Anwendung kommt.

Das neue Wahlsystem

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Der Kanton Wallis wird in sechs Wahlkreise eingeteilt, die 14 (Halb-)Bezirke bilden die Unterwahlkreise. Zuerst werden die Anzahl Sitze bestimmt, auf welche eine Liste in einem Wahlkreis Anrecht hat. Danach werden die Sitze zwischen den Unterwahlkreisen aufgeteilt. Für den Gewinn eines Sitzes in einem Unterwahlkreis gilt ein Quorum von 8 Prozent.

Dieses System war für die Wahlen 2017 übergangsweise eingeführt worden und hatte nur für diese Wahlen Gültigkeit. Der Kanton Wallis musste sich damals rasch ans Bundesrecht anpassen.

Nun wird das Wahlsystem also definitiv übernommen. Für die Stimmbevölkerung ändert sich nichts. Sie wählen weiterhin die Vertreterinnen und Vertreter ihres Bezirkes.

Widerstand blieb chancenlos

Die Linksallianz, die SVP Unterwallis und die Grünen wollten das Quorum auf 5 Prozent senken. Diese Forderung fand jedoch am Donnerstag keine Mehrheit - ebenso wenig jene nach einer Änderung der Anzahl Wahlkreise. Das Parlament entschied sich mit deutlicher Mehrheit für dieses Gesetz: 83 stimmten dafür, 42 dagegen. Eine Person enthielt sich der Stimme.

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