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Bern Freiburg Wallis Neues Walliser Wasserkraftgesetz beschlossene Sache

Der Kanton und die Walliser Gemeinden werden in Zukunft Hauptbesitzer der einheimischen Wasserkraft.

Der rechtliche Rahmen für den sogenannten Heimfall steht: Mit 125 Stimmen bei einer Enthaltung folgte der Grosse Rat am Donnerstag den Vorschlägen von Energieminister Jean-Michel Cina.

Das «Modell Cina»

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Vorgesehen ist, das je 30 Prozent eines Wasserkraftwerkes in den Besitz der Konzessionsgemeinde und an den Kanton übergehen. 40 Prozent sollen an einen Partner aus der Strombranche verkauft werden. Dank der Aufteilung bleibt die Wasserkraft mehrheitlich in Walliser Händen – ohne dass das Risiko für die öffentliche Hand zu gross wird.

Dem Walliser Staatsrat war die Erleichterung deutlich anzumerken: «Ich hatte immer Angst, dass dieses Gesetz den Kanton spaltet. Zum Glück ist das nicht passiert», bilanzierte Cina nach der Debatte. Besonders anspruchsvoll sei es gewesen, die Konzessionsgemeinden davon zu überzeugen, ihre Einnahmen zu teilen. Sie haben sich jedoch solidarisch gezeigt. Mit dem neuen Gesetz werden 60 statt wie bisher bloss 20 Prozent der Wasserkraft im Besitz der öffentlichen Hand im Wallis bleiben.

Änderungsanträge ohne Chance

Die elf Abänderungsanträge wurden alle klar abgelehnt. Sogar die Linksallianz lenkte schlussendlich ein. Teile der Linken hatten sich in den letzten Jahren stets für die Schaffung einer kantonalen Kraftwerksgesellschaft eingesetzt. Sie wollte damit erreichen, dass die heimische Wasserkraft vollständig in Walliser Besitz übergeht nach dem Heimfall. Dieser Vorschlag blieb jedoch stets ohne Chance.

Der Heimfall tritt dann ein, wenn die Konzession eines Wasserkraftwerkes ausläuft. In den kommenden Jahren ist das bei vielen Kraftwerken im Wallis der Fall. Die Konzessionsgemeinden haben dann die Möglichkeit, die Kraftwerke teilweise in ihren Besitz zu bringen.

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