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Steuerstrategie Kanton Bern Nur noch tiefere Gewinnsteuern – der Rest muss warten

Das Nein des Schweizer Volks zur Unternehmenssteuerreform III stellt die bernische Steuerstrategie auf den Kopf. Die Regierung schlägt nur noch tiefere Gewinnsteuern vor. Alles andere ist vom Tisch, bis etwa 2021 die neue Steuervorlage des Bundes klar ist.

Von der Steuerstrategie, wie sie die Berner Regierung im September 2015 vorgestellt und im August 2016 überarbeitet hat, bleibt nicht mehr viel übrig. Das Nein des Schweizer Volks zur Unternehmens-Steuerreform (USR III) hat der Absicht den Teppich unter den Füssen weggezogen.

Die Fakten:

  • Kanton Bern und Gemeinden müssen auf 60 Millionen Ausgleichszahlungen des Bundes wegen der USR III verzichten.
  • Die Kantonsregierung legt höhere Drittbetreuungs-Abzüge für Familien und tiefere Kapitalsteuern auf Eis.
  • Vorgeschlagen werden nur noch Gewinnsteuern, die bis 2020 in zwei Schritten gesenkt werden. Da ist der Steuerwettbewerb unter den Kantonen in vollem Gang, Bern müsse reagieren, um zumindest ins Mittelfeld zu gelangen.
  • Verglichen mit der Steuerstrategie vom August 2016 gehen so dem Kanton und den Gemeinden rund 100 Millionen Franken weniger verloren.
  • Auf höhere amtliche Werte bei Liegenschaften will der Kanton aber nicht verzichten. Das Kantonsparlament hat diese Erhöhung in der Märzsession beschlossen. In der Verlautbarung vom September 2015 hatte die Regierung höhere amtliche Werte von Liegenschaften als Finanzierungsbeitrag für Steuervergünstigungen und höhere Betreuungsabzüge bezeichnet, auch wenn die amtlichen Werte von der Steuerstrategie zu trennen sei.
  • Der Kanton Bern wartet auf eine neue Steuervorlage des Bundes. Die ist voraussichtlich 2021 bekannt und soll zu einer weiteren bernischen Steuergesetzrevision führen.

Finanzkommission und Parlament hätten beim Beschluss über höhere amtliche Werte nicht gewusst, dass die Steuerstrategie merklich ausgedünnt werde, sagt Fiko-Präsident Grossrat Daniel Bichsel. Allerdings nimmt er nicht an, dass der Rat auf seinen Entscheid zurückkommt. Es sei ein zeitliches, nicht ein sachliches Zusammentreffen.

Die Steuergesetzrevision geht jetzt in die Vernehmlassung, die Parlamentsdebatte darüber ist im November 2017 vorgesehen. Gleichzeitig wird ein neues Sparprogramm von 250 bis 300 Millionen aufgelegt.

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