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Berner Justizvollzug Private Unternehmen dürfen weiterhin Gefangene transportieren

Der Berner Strafvollzug könne nicht ohne private Unternehmen auskommen, war der Tenor im Grossen Rat.

Das neue bernische Justizvollzugsgesetz, welche das bisherige Gesetz über den Straf- und Massnahmenvollzug ersetzt, steht kurz vor der Genehmigung. Versuche von Links-Grün, den Einbezug von Privaten beim Justizvollzug zu streichen oder einzuschränken, scheiterten bisher.

Die Grünen wollten am Donnerstag das Gesetz an die Kantonsregierung zurückweisen. Dies verbunden mit dem Auftrag, keinen Vollzug von Freiheitsstrafen in privaten Einrichtungen gesetzlich zuzulassen.

«Der Kanton ist auf private Einrichtungen angewiesen»

Für Mitte-Rechts und die Kantonsregierung ist der Einbezug von Privaten im Justizvollzug seit Längerem Tatsache. Ihre Sprecher sagten auch, das Gesetz stehe in Übereinstimmung mit sämtlichen internationalen Normen. Der kantonale Polizei- und Militärdirektor Hans-Jürg Käser führte aus, der Kanton Bern sei manchmal darauf angewiesen, bestimmte Häftlinge in privaten Vollzugseinrichtungen zu platzieren. Diese Möglichkeit müsse der Kanton haben.

Zu den thematischen Schwerpunkten der Revision gehören nebst dem Beizug von Privaten neue respektive umfassendere Bestimmungen zum Umgang mit Personendaten. Auch die visuelle Überwachung und Aufzeichnung wird neu beziehungsweise umfassender geregelt.

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