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Bern Freiburg Wallis Rafting-Unfall auf der Saane ohne strafrechtliche Folgen

Der tödliche Unfall einer Zürcher Schülerin auf der Saane hat definitiv keine strafrechtlichen Konsequenzen. Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Eltern abgewiesen.

Eine Schulklasse aus dem Kanton Zürich hatte im Juli 2007 eine geführte Rafting-Tour durch die Vanel-Schlucht auf der Saane unternommen. Als sich ein Boot an einer Verengung verkeilte, fuhr ein nachfolgendes Boot auf. Ein 15 Jahre altes Mädchen wurde unter Wasser gedrückt, es starb drei Tage später im Spital.

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Tödlicher River-Rafting-Unfall: Bundesgericht weist Beschwerde ab
aus Regionaljournal Zürich Schaffhausen vom 29.01.2014. Bild: Keystone
abspielen. Laufzeit 23 Minuten 38 Sekunden.

Die Staatsanwaltschaft stellte im April 2012 das Verfahren ein, was vom Obergericht bestätigt wurde. Die Eltern des Opfers gelangten ans Bundesgericht und verlangten eine Weiterführung des Strafverfahrens.

Die Richter in Lausanne haben die Beschwerde nun abgewiesen. Laut Gericht steht fest, dass sich aufgrund der erlittenen Hirnschädigung am tödlichen Ausgang des Unfalls auch durch eine raschere professionelle Reanimation nichts geändert hätte. Auch was die Wahl der Tour anbelangt, ist laut Gericht keine Sorgfaltspflichtverletzung auszumachen. Und schliesslich könne dem Führer der Gruppe auch kein Fahrfehler vorgeworfen werden.

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