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Bern Freiburg Wallis Raumplanung als Knacknuss für Freiburger Gemeinden

Freiburg passt seinen kantonalen Richtplan ans neue Bundesgesetz an. Viel Bauland muss ausgezont werden, und neues Bauland wird mit einer Abgabe belegt. Die Verunsicherung bei Gemeindebehörden ist gross.

Der zuständige Freiburger Staatsarat Maurice Ropraz reist zurzeit durch den Kanton Freiburg. Er versucht, Klarheit zu schaffen bezüglich dem neuen Raumplanungsgesetz des Bundes - und dem dazugehörigen kantonalen Richtplan.

Viele besorgte Gemeindevertreter nahmen an einem Informationsabend in Murten teil. Das fünfjährige Moratorium verunsichert. Eine Gemeinde kann nur noch Bauland einzonen, wenn dieses kompensiert wird.

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Viele Fragen zur Raumplanung (30.1.2015)
01:59 min
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«Muss ich in Jaun betteln gehen, wenn ich 25‘000 Quadratmeter Bauland benötige?», fragte Heinz Etter, Gemeindepräsident von Ried. Und ein Bankvertreter fragte, ob seine Bank noch Bauland finanzieren kann, «wenn Bauland ausgezont wird und statt 300‘000 nur noch 20‘000 Franken Wert hat».

Die Vernehmlassung zum Freiburger Richtplan endet im März. Danach geht der Richtplan in das Kantonsparlament. 2016 soll er in Kraft treten.

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