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Regionalgericht Bern 18 Monate bedingt für Handel mit psychoaktiven Pilzen

Der selbsternannte «Pilz-Pastor» hat jahrelang mit halluzinogenen Pilzen gehandelt. Die Ermittlungen dauerten elf Jahre.

Der selbsternannte Pastor der «Kirche der Heiligen Pilze» ist am Mittwoch in Bern teilweise schuldig gesprochen worden. Das Regionalgericht verurteilte ihn zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten.

Der Mann hatte vom Schwarzenburgerland aus einen schwungvollen Handel mit berauschenden Pilzen betrieben. 2006 bereitete die Polizei dem Treiben ein Ende. Elf Jahre lang ermittelte die Berner Justiz danach gegen den Guru.

Im Prozess vom Mittwoch hatte die Verteidigung die Einstellung des Verfahrens respektive einen Freispruch gefordert. Die Staatsanwaltschaft hatte eine bedingte zweijährige Freiheitsstrafe verlangt.

Trotz langjähriger Ermittlungen stand der Angeschuldigte lediglich einer Einzelrichterin gegenüber. Diese konnte maximal eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren verhängen.

Die Vorgeschichte

2006 durchsuchte die Polizei ein Hotel in der Gegend von Rüschegg, wo sich der «Pilz-Pastor» mit seiner Jüngerschaft der bewusstseinserweiternden Wirkung psilocybinhaltiger Pilze hingab und diese auch vertrieb. Der damals 36-Jährige verbrachte darauf über ein Jahr in Untersuchungshaft. Die «Zauberpilze», die er vertrieb, waren bis nach der Jahrtausendwende legal erhältlich. 2002 untersagte die Heilmittelbehörde Swissmedic Konsum und Handel der «Zauberpilze».

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