Der 7jährige holländische Knabe wurde im Dezember 2008 im Skigebiet Bettmeralp von einem Pistenfahrzeug überfahren. Er verletzte sich dabei tödlich. Der Unfall ereignete sich am späten Nachmittag und damit zu einem Zeitpunkt, als noch Skifahrer auf der Piste unterwegs waren.
Entscheid der ersten Instanz korrigiert
Im ersten Verfahren vor Bezirksgericht wurde der Fahrer des Pistenfahrzeugs wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Störung des öffentlichen Verkehrs schuldig gesprochen. Der Chef Betrieb Sportanlagen und der ehemalige Direktor der Bettmeralp Bahnen AG wurden hingegen freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft und die Eltern des Kindes rekurrierten dagegen am Walliser Kantonsgericht. Dieses kam nun zu einem anderen Schluss: Es verurteilte die beiden Männer zu einer bedingten Geldstrafe und zu bedingter gemeinnütziger Arbeit.
Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass der Pistenfahrzeugfahrer zwar selbst entschieden hatte, die Unfallstelle während den Betriebszeiten zu passieren. Dies war jedoch die damals übliche Praxis. Und diese Praxis werteten die Richter als pflichtwidrig und unvorsichtig.