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Nennung der Nationalität: das Pro und Kontra
Aus Regionaljournal Bern Freiburg Wallis vom 07.02.2019. Bild: Keystone/Symbolbild
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Schweizer oder Ausländer Soll die Polizei die Nationalität von Straftätern immer nennen?

Ein Gutachten im Auftrag des Kantons Bern kommt zum Schluss, dass diese Praxis gegen Bundesrecht verstossen würde.

Der bernische Grosse Rat soll nun doch nicht von der Staatsanwaltschaft verlangen, die Nationalität von Straftätern in Mediencommuniqués in jedem Fall zu nennen. Das wird die grossrätliche Sicherheitskommission (SiK) dem Kantonsparlament in der Märzsession beantragen.

Wie der Grosse Rat mitteilte, wird die Kommission dem Rat den Antrag stellen, einen Vorstoss des Grossen Rats von 2016 als erledigt abzuschreiben. Damals sprach sich das Kantonsparlament noch dafür aus, dass die Nationalität von Tatverdächtigen in jedem Fall erwähnt wird.

SVP-Vorstoss nicht umsetzbar

Ihren Antrag fasste die SiK mit 10 zu 6 Stimmen. Sie habe sich «intensiv» mit einem Gutachten zu diesem Thema, den Vorgaben des Bundesrechts sowie mit der unterschiedlichen Handhabung in verschiedenen Kantonen befasst, heisst es in der Mitteilung des Grossen Rats.

Differenzierte Praxis

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Die Nennung der Nationalität handhaben die bernische Polizei und Staatsanwaltschaft heute so: Bei Tötungsdelikten und bei tödlichen Unfällen wird lückenlos informiert, auch immer über die Nationalität. In den übrigen Fällen nennt die Staatsanwaltschaft die Nationalität nur, wenn sie eine Rolle bei den verübten Delikten spielt oder wenn sie zur Erläuterung des Sachverhalts beiträgt.

Für die Mehrheit der Sicherheitskommission könne die Forderung des Vorstosses nicht umgesetzt werden. So sei es sinnvoll, dass die Verantwortung über den genauen Inhalt von Mediencommuniqués von der Kantonspolizei in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft wahrgenommen werde. Zudem ist sie der Ansicht, dass sich die heutige Informationspraxis bewährt hat.

Minderheit zweifelt

Die Berner Kantonsregierung kam Ende des vergangenen Jahrs aufgrund eines externen Gutachtens zum Schluss, dass die Forderung des Parlaments von 2016 gegen das Recht verstösst. Der Grosse Rat sei gar nicht befugt, die Informationspraxis der Staatsanwaltschaft gesetzlich zu regeln, steht laut Regierung im Gutachten. Ausserdem stehe die Forderung im Konflikt mit Bundes- und Kantonsrecht.

Für die Kommissionsminderheit ist dieser von der Regierung geltend gemachte Widerspruch zum Bundesrecht «nicht nachvollziehbar». Immerhin würden zum Beispiel die Kantone Solothurn, St. Gallen und Zürich die Nationalitäten nennen. Diese Kantone würden sich demnach bundesrechtswidrig verhalten.

Die SiK-Minderheit sagt auch, die Kantonspolizei teile Medienschaffenden die Nationalität von Straftätern auf deren Anfrage hin sowieso mit. Daher könnte diese Nennung auch automatisch erfolgen.

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