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Bern Freiburg Wallis Siedlungen im Kanton Bern sollen nach innen wachsen

Es soll nur noch in Ausnahmefällen möglich sein, neues Bauland einzuzonen und die Gemeinden sollen nicht mehr am Siedlungsrand wachsen. So will die bernische Regierung die Zersiedelung stoppen und das Kulturland schonen.

Die Regierung des Kantons Bern hat den kantonalen Richtplan überarbeitet und bis im Dezember in die Vernehmlassung geschickt. Bis er vom Bundesrat genehmigt wird, gilt ein Moratorium für Einzonungen. Das bedeutet, dass neue Einzonungen mit Auszonungen an anderen Orten kompensiert werden müssen.

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Gespräch mit Christoph Neuhaus (18.9.2014)
04:43 min
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Der überarbeitete Richtplan sieht vor, dass die Gemeinden sich nach innen entwickeln. Einzonungen sollen schwerpunktmässig an zentralen Orten und in den Regionalzentren möglich sein. Dort habe es genug noch unbebaute Parzellen und nutzbare Brachen, um das angestrebte Bevölkerungs- und Wirtschafts-Wachstum der nächsten 25 Jahre aufzufangen. Neues Bauland neben den Kernzonen und Agglomerationen hat deshalb vorläufig kaum Chancen.

Auch die Inhalte des Richtplans wurden ergänzt, beispielsweise mit aktualisierten Vorgaben für verkehrsintensive Nutzungen oder der Aufnahme neuer Projekte wie des Campus Biel oder des V-Bahn-Projekts in der Jungfrauregion.

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Kritischer Blick vom bernischen Gemeindeverband (19.9.14)
01:10 min
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Der neue Richtplan Raumplanung wird für die Regierung auch deshalb ein griffiges Steuerungsinstrument für die gesamte kantonale Entwicklung, weil die Regierung die Raumplanung mit anderen strategischen Zielen verknüpft, zum Beispiel mit Verkehr, Energie, Wirtschaft, Versorgung und Entsorgung oder Kulturlandschutz.

Der bernische Gemeindeverband VBG habe sich inhaltlich noch nicht geäussert, sagt Präsident Thomas Rufener. Es sei schwierig, die Bedürfnisse aller Gemeinden unter einen Hut zu bringen. «Allerdings haben wir für die Raumplanung bereits ein Kontaktgremium Kanton-Gemeinden vorgeschlagen und das ist auf gutes Echo gestossen.»

Nach dem Ende der Vernehmlassung am 18. Dezember wird der Richtplan dem Bundesrat zur Genehmigung vorgelegt. Die Genehmigung und damit das Ende des Einzonungsmoratoriums sollten in der zweiten Hälfte 2015 vorliegen.

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