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Bern Freiburg Wallis Spesen und Sitzungsgelder gehen an den Kanton Bern

Regierungsmitglieder und Kantonsangestellte dürfen künftig keine Entschädigungen mehr behalten – so will es eine Änderung im Personalgesetz.

Die Mitglieder der Berner Kantonsregierung sollen künftig sämtliche Entschädigungen aus Mandaten dem Staat abliefern. Mit der geplanten Änderung des Personalgesetzes reagiert der Kanton Bern auf Kritik an der geltenden Regelung.

  • Regierungsmitglieder und Kantonsangestellte müssen Entschädigungen für Mandate dem Kanton abliefern.
  • Regierungsmitglieder müssen auch Sitzungsgelder und Spesenentschädigungen abgeben.
  • Auslöser ist der «Fall Conti» in Basel.

Konkret geht es um jene Gelder, die Mitglieder der Kantonsregierung und der Verwaltung erhalten, wenn sie die Interessen des Kantons in kantonalen Beteiligungsgesellschaften, Institutionen und Gremien vertreten.

Im Jahr 2013 hatten sechs Regierungsmitglieder und zwölf Personen aus der Kantonsverwaltung solche Mandate inne. Anfang 2014 geriet diese Regel unter Beschuss. Ausgelöst worden war die Debatte in Basel. Dort war Regierungsrat Carlo Conti wegen nicht korrekt abgelieferter Entschädigungen zurückgetreten.

Im Fokus standen damals Finanzdirektorin Beatrice Simon und Bau-, Verkehrs- und Energiedirektorin Barbara Egger, die von Amtes wegen in Verwaltungsräten grosser Unternehmen wie der BKW oder den BLS sitzen.

Das Geld geht an den Staat

Nun liegt die neue Regelung vor. Sie geht bis Mitte Juni in die Vernehmlassung, wie aus einer Mitteilung des Regierungsrats vom Montag hervorgeht. Grundsätzlich gilt, dass sämtliche Entschädigungen für Regierungsmitglieder und Kantonsangestellte aus solchen Tätigkeiten an den Kanton gehen. Bei den Regierungsmitgliedern betrifft dies neu auch die Sitzungsgelder und Spesenentschädigungen.

Für Kantonsangestellte gilt neu, dass sie Mandate im Auftrag der Regierung in der Arbeitszeit wahrzunehmen haben. Alle Entschädigungen gehen an den Kanton.

Einzelne Ausnahmen

Eine Ausnahme soll für jene Kantonsangestellten gelten, die den Kanton in der Verwaltung der Bernischen Pensionskasse (BPK) und der Bernischen Lehrerversicherungskasse (BLVK) vertreten. Diese Mandate seien besonders komplex und bedeuteten einen grossen zeitlichen Aufwand, schreibt der Regierungsrat in seiner Mitteilung.

Hier gilt die alte Regelung, wonach die Entschädigung an die Kantonsangestellten geht und sie die Mandate in ihrer Freizeit wahrzunehmen haben.

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