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Bern Freiburg Wallis Spitäler dürfen maximal 50 Kilometer weit entfernt sein

Der Regierungsrat hat die Versorgungsregel zur Beurteilung der Zugänglichkeit von Spitälern mit dieser Distanzkomponente ergänzt.

Im Kanton Bern dürfen künftig Spitäler vom Ortskern einer jeden Gemeinde höchstens 50 Kilometer weit entfernt stehen. Bisher galt, dass 80 Prozent der Bevölkerung in 30 Minuten ein Spital erreichen muss.

Der bernische Grosse Rat überwies im vergangenen September die Forderung nach der 50-Kilometer-Regel an den Regierungsrat. Der Regierungsrat hat sie nun umgesetzt, wie er am Donnerstag mitteilte. Diese neue Distanzregel hilft vor allem den beiden Berner Oberländer Spitalstandorten Zweisimmen und Frutigen.

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