Im März legte sich der Grosse Rat fest: Der amtliche Wert von nicht landwirtschaftlichen Immobilien soll 70 Prozent des Marktwerts betragen. Damit lag das Parlament tiefer als die Regierung.
Amtliche Werte steuern die Liegenschaftssteuern – und da wollte das Kantonsparlament den Eigentümern etwas entgegenkommen. Aber nun führt die Stadt Bern Beschwerde gegen diesen Ratsbeschluss vor Bundesgericht. Die Stadt argumentiert, 70 Prozent sei zu wenig. Der amtliche Wert müsse gemäss Rechtsprechung über 70 Prozent liegen.