Amtliche Werte Liegenschaften - Stadt Bern geht mit Grossrats-Beschluss vor Bundesgericht
Die Stadt Bern akzeptiert nicht, dass das bernische Kantonsparlament den amtlichen Wert von Liegenschaften bei 70 Prozent des Verkehrswerts ansetzt. Ist gemäss Rechtsprechung zu tief, sagt die Stadt Bern und zieht vor Bundesgericht.
Im März legte sich der Grosse Rat fest: Der amtliche Wert von nicht landwirtschaftlichen Immobilien soll 70 Prozent des Marktwerts betragen. Damit lag das Parlament tiefer als die Regierung.
Amtliche Werte steuern die Liegenschaftssteuern – und da wollte das Kantonsparlament den Eigentümern etwas entgegenkommen. Aber nun führt die Stadt Bern Beschwerde gegen diesen Ratsbeschluss vor Bundesgericht. Die Stadt argumentiert, 70 Prozent sei zu wenig. Der amtliche Wert müsse gemäss Rechtsprechung über 70 Prozent liegen.
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