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Das Wirtepatent für Kleinstbetriebe
Aus Regionaljournal Bern Freiburg Wallis vom 04.07.2019. Bild: daaarta / photocase.de
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Strengere Regeln in Bern Wirtepatent für (fast) alle

Wer im Kanton Bern eine kleine Beiz betreiben will, braucht neu das Wirtepatent. Das ärgert manche.

Für ihre Mitarbeiterinnen sei es nicht immer leicht, wenn jemand anrufe, der eine kleine Beiz eröffnen wolle, sagt Ariane Nottaris. Sie ist Regierungsstatthalterin im Verwaltungskreis Frutigen-Niedersimmental. Gross sei die Frustration bei den angehenden Wirten teilweise, wenn sie auf die neue Gewerbeverordnung des Kantons Bern hingewiesen werden.

Seit Anfang Jahr benötigen nämlich auch kleine Betriebe mit weniger als 30 Sitzplätzen – wie zum Beispiel Kaffee-Ecken – das Wirtepatent. Bisher war das nicht nötig. Auf dem Regierungsstatthalteramt könne die Situation aber meistens geklärt werden, sagt Ariane Nottaris. Kleinstbetriebe wie Take-Aways ohne oder mit weniger als sechs Sitzplätzen, sind davon nicht betroffen. Aber nur, wenn sie keinen Alkohol verkaufen.

Ein bisschen Ausbildung müsse sein

Immerhin müssen die kleinen Betriebe nur zwei von normalerweise sechs Modulen des Wirtepatents absolvieren. Es sind dies Lebensmittelrecht und Arbeitsrecht.

Ausbildung in diesen beiden Bereichen sei sehr hilfreich und nicht zu viel verlangt, sagt die Präsidentin des Verbands GastroBern, Eveline Neeracher. «Ein Mechaniker übernimmt auch keine Bäckerei, wenn er nicht das Grundwissen dafür hat.» Für Eveline Neeracher sind die Kosten des Kurses von etwa 3000 Franken eine Investition, die sich auszahlt.

Fazit folgt

Die neue Verordnung gilt nun seit rund einem halben Jahr. Trotzdem sei es noch zu früh, um eine Bilanz zu ziehen, meint Regierungsstatthalterin Ariane Nottaris. Die Wenigsten hätten ihre Ausbildung bereits abgeschlossen. Ausschlaggebend werden die Rückmeldungen der Lebensmittelkontrolleure der nächsten zwei Jahre sein.

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