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Wegen umstrittenen Ladenöffnungszeiten wird über den Jugendschutz bei E-Zigaretten diskutiert
Aus Regionaljournal Bern Freiburg Wallis vom 03.03.2020. Bild: Keystone
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Taktik im Kantonsparlament Warum E-Zigaretten in Bern für rauchende Köpfe sorgen

Mehr Jugendschutz bei E-Zigaretten ist eigentlich unbestritten. Trotzdem wird im Berner Rathaus hitzig debattiert.

Umstritten ist nicht der Jugendschutz bei E-Zigaretten. Umstritten ist im Berner Kantonsparlament, ob im gleichen Atemzug längere Ladenöffnungszeiten geregelt werden sollen.

Was hat die Mehrheit entschieden? Eine knappe Mitte-Rechts-Mehrheit will beides verbinden: Das Handels- und Gewerbegesetz soll nicht nur punkto E-Zigaretten ergänzt werden, sondern gleich auch die Ausdehnung der Ladenöffnungszeiten regeln.

Wofür wehrte sich die Minderheit? Gegen das «Regeln im gleichen Atemzug» wehrten sich all jene, die den Jugendschutz bei E-Zigaretten zügig verschärfen möchten. Sie befürchten eine längere Verzögerung, wenn wegen der Ladenöffnungszeiten das Referendum gegen die gesamte Vorlage ergriffen wird.

Worum geht es bei beiden Themen? Bei den E-Zigaretten geht es im Wesentlichen um ein Verkaufsverbot an Minderjährige. Bei den Ladenöffnungszeiten geht es um eine zusätzliche Stunde bis 18 Uhr an Samstagen sowie um vier statt zwei Sonntagsverkäufe pro Jahr. Beide Anliegen gehen auf Motionen zurück, die vom Grossen Rat überwiesen wurden.

Wer kämpfte für eine Aufteilung der zwei Themen? Für eine rasche gesetzliche Verankerung des Jugendschutzes bei E-Zigaretten kämpfte insbesondere Ruedi Löffel, der bald abtretende EVP-Grossrat. Es handle sich um eine wichtige Gesundheitsvorlage, die nicht auf die lange Bank geschoben werden dürfe. Da eine Bundesregelung nicht in Sicht sei, brauche es den Druck der Kantone. Unterstützung fand er bei SP, EVP, Grünen und einer knappen Mehrheit der EDU. Auch der Regierungsrat sprach sich fürs Splitting aus.

Wer hat sich durchgesetzt? Nichts von einer Aufteilung der Gesetzesvorlage wissen wollten SVP, FDP sowie die Mehrheit von BDP und GLP. Die Ausdehnung der Ladenöffnungszeiten sei zwar umstritten, aber ebenfalls beschlussreif, eine Verschiebung auf den Herbst daher fehl am Platz. Dasselbe Gesetz innert einem halben Jahr zweimal zu revidieren, sei widersinnig und verursache bloss zusätzliche Kosten. Das «taktische Manöver» sei auch staatspolitisch bedenklich: Mache das Beispiel Schule, würden künftige Gesetzesrevisionen wohl auch in heikle und nicht heikle Aspekte aufgeteilt.

Warum ist nun doch nicht alles klar? Der Rat beschloss mit 75 zu 64 Stimmen bei 4 Enthaltungen, beide Themen im Rahmen derselben Gesetzesrevision zu regeln. EVP-Grossrat Löffel reichte darauf einen Eventualantrag ein, der darauf abzielt, dass dem Volk zwei Varianten unterbreitet werden könnten: erstens das volle Paket, zweitens nur die E-Zigaretten. So könnten auch jene für den Jugendschutz stimmen, welche die Ladenöffnungszeiten ablehnten, warb Löffel für sein Anliegen. Die Gegner des Eventualantrags sprachen von einem «Buebetrickli».

Wie geht es nun weiter? Der Rat vertagte schliesslich den Entscheid, wies Löffels Antrag an die Kommission zurück und beschloss eine zweite Lesung.

Die Gesetzesänderungen hiess er in erster Lesung mit 88 zu 55 Stimmen gut. Das bedeutet unter dem Strich, dass wohl schon bald das Volk über das Paket «Ladenöffnungszeiten und E-Zigaretten» entscheiden kann – und vielleicht auch separat nur über die E-Zigaretten.

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