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Bern Freiburg Wallis Tötungsdelikt Stadt Bern: Täter zieht Urteil weiter

Das bernische Obergericht wird sich mit dem Tötungsdelikt an einer Stadtberner Bushaltestelle befassen müssen. Der am Dienstag verurteilte Mann zieht das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland weiter.

Der Mann zieht das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland weiter. Das gab sein Verteidiger auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA bekannt. Der 46-Jährige hatte im Juli 2013 seine Lebensgefährtin an der Bushaltestelle Markuskirche im Breitfeld erstochen.

Nach Überzeugung des Regionalgerichts handelte es sich um Mord. Wegen dieses Delikts und mehrerer anderer Straftaten wurde der Mann zu 20 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Zusätzlich ordnete das Gericht eine ambulante Therapie an.

Verteidiger plädierte auf vorsätzlich Tötung

Der Verteidiger hatte auf zehn Jahre wegen vorsätzlicher Tötung plädiert. Zudem hatte er eine stationäre Massnahme verlangt. Die Staatsanwaltschaft hatte eine lebenslängliche Strafe und die Verwahrung des Täters gefordert. Nach der Urteilsverkündung hatte der Staatsanwalt erklärt, von sich aus werde er den Fall wohl nicht weiterziehen. Er hielt sich aber eine Anschlussberufung offen für den Fall, dass die Verteidigung ans Obergericht gelangt

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