Der kantonalen Abstimmung vom 4. März über den Beitrag des Kantons Bern an den Bau des Trams von Bern nach Ostermundigen steht definitiv nichts mehr im Weg: Das Bundesgericht hat einer Beschwerde von Tramgegnern gegen die Abstimmungsbotschaft die aufschiebende Wirkung verwehrt.
Abstimmung durchführen
Der Präsident der zuständigen Abteilung schreibt in der Verfügung, die Vorbereitungen der zwei kantonalen Abstimmungen vom 4. März seien weit fortgeschritten. Der Beschwerde in diesem späten Stadium aufschiebende Wirkung zuzuerkennen mit der Folge, dass der Termin vom 4. März abgesetzt werden müsste, rechtfertige sich nicht.
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Dies, da die Abstimmung nachträglich aufgehoben werden könnte, falls sie zu Ungunsten der Beschwerdeführer ausgehen sollte. Der Nachrichtenagentur sda liegt die Verfügung vor.
Die Tramgegner hatten die Beschwerde Mitte Januar beim Bundesgericht eingereicht. Sie finden, die Abstimmungsbotschaft sei punktuell einseitig und teilweise falsch. Dies unter anderem bezüglich Wirtschaftlichkeit des Trams und bezüglich Bäume, welche dem Tram weichen sollen.