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Ein Gerichtsentscheid in letzter Minute – zugunsten der Geschäfte
Aus Regionaljournal Bern Freiburg Wallis vom 07.12.2018. Bild: Patrick Mülhauser/SRF
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Trotz Feiertag Geschäfte in Freiburger Innenstadt dürfen öffnen

Das Kantonsgericht hat entschieden. Die Läden in der Romontgasse und Lausannegasse dürfen an Mariaempfängnis öffnen.

Mariaempfängnis am 8. Dezember ist ein katholischer Feiertag. Normalerweise sind die Geschäfte in Freiburg geschlossen. Doch nun hat das Kantonsgericht entschieden: Die Läden in der Romontgasse und Lausannengasse dürfen öffnen. «Wir sind sehr zufrieden», sagt Philippe Angéloz, der Präsident der Händler in der Romontgasse.

Die Gewerkschaft Unia hatte Rekurs eingelegt. Der Oberamtmann des Saanebezirks hatte nur der Lausannegasse eine Sonderbwilligung erteilt. Nun darf laut Kantonsgericht auch die Romontgasse öffnen.

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