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Ein Gerichtsentscheid in letzter Minute – zugunsten der Geschäfte
Aus Regionaljournal Bern Freiburg Wallis vom 07.12.2018. Bild: Patrick Mülhauser/SRF
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Trotz Feiertag Geschäfte in Freiburger Innenstadt dürfen öffnen

Das Kantonsgericht hat entschieden. Die Läden in der Romontgasse und Lausannegasse dürfen an Mariaempfängnis öffnen.

Mariaempfängnis am 8. Dezember ist ein katholischer Feiertag. Normalerweise sind die Geschäfte in Freiburg geschlossen. Doch nun hat das Kantonsgericht entschieden: Die Läden in der Romontgasse und Lausannengasse dürfen öffnen. «Wir sind sehr zufrieden», sagt Philippe Angéloz, der Präsident der Händler in der Romontgasse.

Die Gewerkschaft Unia hatte Rekurs eingelegt. Der Oberamtmann des Saanebezirks hatte nur der Lausannegasse eine Sonderbwilligung erteilt. Nun darf laut Kantonsgericht auch die Romontgasse öffnen.

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2 Kommentare

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  • Kommentar von Charles Grossrieder  (View)
    Ist Freiburg jetzt englisch geworden, dass man Special Christmas promotiert, wie auf ihrem Bild zu sehen?
  • Kommentar von Michael Deforné  (Michael Deforné)
    Befremdlich, dass es um einen politischen Kampf UNIA gegen den Fachhandel geht. Sinnvoller wäre es, die Öffnungszeiten vor Weihnachten so zu regeln, dass das Freiburger Gewerbe gegenüber den Nachbarkantonen nicht benachteiligt wird. Das würde eher Arbeitsplätze erhalten und deshalb hätte ich mir ein konstruktiveres Verhalten der Unia gewünscht. Andernorts wird morgen auch gearbeitet, ohne dass Mitarbeiter versklavt werden. Die Unia klagt ja auch nicht im Wallis und Jura , weil dort offen ist!