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Bern Freiburg Wallis Twanntunnel: Das Urteil des Bundes-Verwaltungsgerichts gilt

Der Kanton Bern aktzeptiert das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Sachen Twanntunnel. Damit steht fest, dass das Ostportal der Twanner Umfahrung umweltfreundlicher gebaut werden muss.

Landschaftsschutz-Organisationen hatten gegen das Projekt von 2007 Beschwerde geführt und nun recht bekommen. Mit dem Verzicht des Kantons Bern, den Fall weiterzuziehen, wird das Urteil rechtskräftig und das Ostportal muss so geplant werden, dass es die Landschaft mehr schont. Das hatten die Beschwerdeführer verlangt.

Offen ist, ob nach wie vor der Kanton Bern für dieses Projekt zuständig ist ober ob der Bund die Verantwortung übernimmt. Der Twanntunnel ist eine Verlängerung des bestehenden Ligerztunnel um 1,8 Kilometer Richtung Biel.

Er soll das malerische Winzer- und Fischerdorf Twann vom Verkehr entlasten. Die A5 trennt das Dorf seit Jahrzehnten vom See.

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