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Unzulässige Absprachen? Untersuchung gegen Bucher AG in Langenthal

Die Wettbewerbskommission (Weko) nimmt den Vertrieb des Flüssigharnstoffs AdBlue in der Schweiz unter die Lupe. Sie hat eine Untersuchung gegen die Bucher AG in Langenthal und die Brenntag Schweizerhall AG mit Sitz in Basel eröffnet.

Vorwurf: Kunden aufgeteilt

Es bestünden Anhaltspunkte, dass die beiden Unternehmen beim Vertrieb von AdBlue die Kunden unter sich aufgeteilt und damit gegen das Kartellgesetz verstossen hätten, schreibt die Weko in einer Mitteilung. In einer Untersuchung wollen die Wettbewerbshüter nun prüfen, ob Bucher und Brenntag tatsächlich eine unzulässige Abrede getroffen hätten.

AdBlue ist ein Flüssigharnstoff, der zur Reduktion von Stickoxidemissionen von Dieselfahrzeugen eingesetzt wird. Insbesondere bei neuen Lastwagen wird AdBlue eingesetzt, es gibt aber auch Personenautos mit einer solchen Abgasreinigung.

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