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Die Twannbachschlucht ist bald nicht mehr gelb ausgeschildert
Aus Regionaljournal Bern Freiburg Wallis vom 27.05.2020. Bild: Matthias Baumer/SRF
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Wegen Gebühr von zwei Franken Wieso ein Wanderweg nicht mehr zum offiziellen Wandernetz gehört

Bald gehört die Twannbachschlucht nicht mehr zum offiziellen Wandernetz der Schweiz. Eine Person hatte sich beschwert.

Wer durch die Twannbachschlucht oberhalb des Bielersees gehen möchte, muss zwei Franken Gebühr bezahlen. Damit finanziert die Gemeinde einen Teil des Unterhalts der Schlucht. Ein Mann, der die Schlucht passieren wollte, störte sich an dieser Gebühr und beschwerte sich beim Kanton Bern. Mit Recht.

Gelbe Wanderwege müssen gratis sein

Der Kanton Bern hiess die Beschwerde des Mannes gut, denn die gelben Wanderwege, wie der Weg durch die Twannbachschlucht einer ist, müssen gratis sein. Im Gegenzug wird auf den gelben Wegweisern auf den Weg hingewiesen.

Die Konsequenz: Die Twannbachschlucht wird aus dem offiziellen Schweizer Wanderwegnetz gestrichen und wird zu einem Gemeindewanderweg, dafür bleibt die Gebühr von zwei Franken.

Wegweiser in der Twannbachschlucht.
Legende: Dieses Schild gibt es künftig nicht mehr, es wird durch ein blaues oder grünes ersetzt. Matthias Baumer/SRF

Die Schluchtwartin Ida Riechsteiner nimmt in einem Kassenhäuschen die Gebühr von zwei Franken entgegen. Dass jemand die Gebühr verweigere, das komme höchst selten vor, «auf 1000 Menschen sind es vielleicht zwei», sagt sie.

Vorbeikommende Wanderinnen zücken sofort ohne zu zögern das Portemonnaie: «Wenn man dafür ohne Sicherheitsbedenken durch die Schlucht wandern kann, ist dieser Betrag gerechtfertigt.» Bald ist diese Gebühr auch legal, dann nämlich, wenn der gelbe Wegweiser durch einen blauen oder grünen ersetzt wird.

Nicht mehr gelb: Was bedeutet das?

Die Streichung aus dem Wandernetz hat Konsequenzen für den Weg. Es muss eine Umleitung geben, damit diejenigen, die nicht zahlen wollen, den Weg nach Twann trotzdem finden. Sonst gibt es im Wandernetz plötzlich eine Lücke. Marc-André Sprunger, den Kreisleiter Bern-Nord des Vereins Berner Wanderwege, ist kein Fan dieser Regelung: «Es ist absurd. Aber das Gesetz ist jetzt halt so, damit müssen wir leben.»

Ohne die Gebühr gehe es nicht, sagt die Gemeindepräsidentin von Twann, Margrit Bohnenblust: «Wir müssen die Schlucht sichern, das kostet Geld. Da müssen uns die Wanderer helfen.» Die Gemeinde zahle selbst auch einen Teil des Unterhalts. Wenn die Schlucht gesperrt werde, nütze das auch niemandem. Deshalb werde der Wanderweg nun halt blau oder grün statt gelb.

Regionaljournal Bern Freiburg Wallis, 17:30 Uhr ;

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