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Der neue Service für die Bevölkerung nach einem Umzug.
Aus Regionaljournal Bern Freiburg Wallis vom 01.02.2019. Bild: Keystone
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Zuzüge und Wegzüge Wenn beim Zügeln der Gang zur Gemeinde wegfällt

Wer im Kanton Bern umzieht, kann sich bei der neuen Gemeinde online an- und abmelden. Ab heute läuft ein Pilotversuch.

Acht Berner Pilotgemeinden bieten zusammen mit dem Kanton Bern einen neuen Online-Dienst an: Einwohnerinnen und Einwohner dieser acht Gemeinden können Zuzüge, Wegzüge oder Umzüge auf elektronischem Weg melden. Wie die kantonale Finanzdirektion am Freitag mitteilte, ist das in Thun, Langenthal, Bäriswil, Münsingen, Oberburg, Steffisburg, Wohlen und Zollikofen möglich.

Bis anhin mussten sich alle Personen, die im Kanton Bern umziehen, innerhalb von 14 Tagen in ihrer Wohngemeinde abmelden und in der Zuzugsgemeinde persönlich wieder anmelden. So lauten die Vorgaben des kantonalen Gesetzes über Niederlassung und Aufenthalt der Schweizer.

Wer auswärts arbeitet, hat Mühe, die Schalter-Öffnungszeiten einzuhalten.
Autor: Thomas Peter Gemeindeschreiber in Wohlen bei Bern

«Bürgerinnen und Bürger haben nach diesem Service gefragt», sagt Beat Moser, Gemeindepräsident von Münsingen. Und der Gemeindeschreiber von Wohlen, Thomas Peter ergänzt: «Viele Leute arbeiten auswärts. Für sie ist es schwierig, während den Schalteröffnungszeiten persönlich bei der Gemeinde vorbeizugehen.»

Das neue Meldesystem erlaubt es den Bürgerinnen und Bürger der acht Pilotgemeinden nun, ihre Adressänderungen rund um die Uhr am eigenen Computer vorzunehmen.

Eindeutige Identifikation

Während des neunmonatigen Versuchsbetriebs wird überprüft, ob der Online-Dienst den Anforderungen der Technik, der Informationssicherheit und des Datenschutzes entspricht. Für die Identifikation muss man zum Beispiel die AHV-Nummer angeben, den genauen Wohnsitz, etc. So ist eine eindeutige Identifikation gewährt.

Sollten keine grösseren Hindernisse auftreten, haben alle Gemeinden des Kantons Bern, die die nötigen technischen und organisatorischen Anpassungen vorgenommen haben, ab 1. November dieses Jahres die Möglichkeit, an der zweiten Versuchsphase teilzunehmen.

In verschiedenen anderen Kantonen ist die neue Dienstleistung nach Angaben der bernischen Finanzdirektion erfolgreich eingeführt worden. Ab 2020 soll sie landesweit verfügbar sein.

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