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Bern Freiburg Wallis Zweitwohnungsgesetz: Dilemma für die Walliser Gemeinden

Die Walliser Gemeinden schätzen den Gesetzesentwurf des Bundesrates zur Umsetzung der Zweitwohnungsinitiative als gangbaren Weg ein. In einzelnen Punkten allerdings müsse die Vorlage noch zwingend nachgebessert werden.

So wie das Gesetz vorliege, sei es nicht in allen Punkten umsetzbar. Viele Anliegen der Walliser Gemeinden seien zwar berücksichtigt worden, sagt Oliver Schnyder, der Geschäftsführer der Walliser Gemeinden, dafür sei er auch dankbar. «Allerdings gibt es Punkte, die so nicht umsetzbar sind.»

Zum Beispiel der Umgang mit bestehenden Altwohnungen. Laut Gesetzesentwurf würden diese automatisch zu Erstwohnungen, wenn man sie erneuert oder umbaut: «Das wäre ein enormer Wertverlust.»

Die Eigentümer müssten auch in Zukunft die Möglichkeit haben, diese Wohnungen massvoll zu erweitern und umzubauen, ohne dass sie deswegen zu Erstwohnungen werden.

Wie bekämpft man ein an sich gutes Gesetz?

Ein zweiter wesentlicher Kritikpunkt der Walliser Gemeinden betrifft die Schaffung von sogenannten Zweitwohnungszonen. Oliver Schnyder: «Diese Idee ist an so viele und schwierig zu erfüllende Bedingungen geknüpft, dass die Schaffung dieser Zonen schlicht unmöglich ist.»

Die Walliser Gemeinden sind in einem Dilemma: Sie können für ihre Forderungen wenig Druck machen, weil sie nicht das Gesetz als gesamtes gefährden wollen. Sie drohen darum auch nicht mit dem Referendum, falls ihre Forderungen nicht angenommen würden. Zumindest noch nicht: «Es sei denn, das Parlament verändert das Gesetz zu unseren Ungunsten», so Oliver Schnyder.

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