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Graubünden Alle Gemeinden sollen für minderjährige Asylsuchende zahlen

Die Bündner Regierung erlässt im Schnellverfahren eine gesetzliche Grundlage für die Unterbringung und Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen. Wegen der hohen Dringlichkeit verzichtet sie auf eine externe Vernehmlassung zur Gesetzesrevision.

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Kosten auf Gemeinden verteilen (20.05.2016)
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Nur mit dem Verzicht auf eine externe Konsultation könne gewährleistet werden, dass die gesetzliche Grundlage auf Anfang 2017 in Kraft gesetzt werden könne, teilte die Regierung mit. Der Grosse Rat soll die Teilrevision des Gesetzes über die Unterstützung Bedürftiger in der Augustsession behandeln.

Ziel ist es, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, damit der Kanton eigene Strukturen zur Unterbringung und Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (UMA) führen kann.

Sämtliche Kosten für die UMA's fallen laut Regierung in die Zuständigkeit der Gemeinden. Sie sollen aber nicht alleine von der jeweiligen Aufenthaltsgemeinde getragen werden, sondern solidarisch und anteilsmässig von allen Bündner Gemeinden.

Wie weit geht Gemeindesolidarität?

Die Kosten der Flüchtlinge auf alle Gemeinden zu verteilen, wird nicht nur für die Minderjährigen diskutiert. Ein weiterer Vorstoss im Parlament zielt darauf ab, die Kosten der Flüchtlingsbetreuung grundsätzlich allen Gemeinden solidarisch aufzuerlegen.

Man sei daran einen Vorschlag dazu auszuarbeiten, heisst es beim zuständigen Departement. Für eine allfällige Gesetzesänderung in diesem Bereich werde man dann aber eine ordendliche Vernehmlassung durchführen.

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