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Graubünden Autos von Rasern werden eingezogen

«Wir haben schon Motorradfahrer gesehen, die in Tränen ausgebrochen sind.», erzählt Thomas Hobi, Sprecher der Kantonspolizei Graubünden. Besonders ausländische Fahrerinnen und Fahrer würden von der neuen Massnahme überrascht.

Ausländische Fahrerinnen und Fahrer rechnen vielleicht mit einer Busse, dass sie aber plötzlich ohne Fahrzeug dastehen und zusehen müssen, wie sie weiterkommen, überrasche viele, erklärt Thomas Hobi gegenüber der Sendung «Regionaljournal Ostschweiz» von Radio SRF.

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«Das Klischee der Raser hat sich nicht bestätigt» (22.10.2013)
02:35 min
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Wer eine Raserin oder ein Raser ist, ist im schweizerischen Gesetz klar definiert: Wer innerorts über 70 Kilometer pro Stunde, ausserorts über 140 oder auf der Autobahn über 200 fährt, fällt in diese Kategorie. Raser müssen mit hohen Bussen und mindestens einem Jahr Gefängnis rechnen.

Das Einziehen des Fahrzeuges ist eine zusätzliche Massnahme. Sie soll besonders bei Personen zum Einsatz kommen, von denen angenommen wird, dass sie sich sonst wieder hinter das Steuer setzten.

Im Kanton Graubünden wurden seit Beginn dieses Jahres rund ein Dutzend Fahrzeuge eingezogen worden, im Kanton St. Gallen waren es 17. Ob die Raserinnen und Raser ihre Fahrzeuge nie mehr zurück bekommen ist in diesen Fällen jedoch noch unklar. Dazu braucht es ein entsprechendes Gerichtsurteil. Da die Regelung jedoch neu ist, stehen die Urteile noch aus.

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