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Kantonsgericht weist Beschwerde ab
Aus Regionaljournal Graubünden vom 29.01.2020.
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Bergsturz Bondo Kantonsgericht will Untersuchung nicht fortführen

Das Bündner Kantonsgericht hat eine Beschwerde gegen die Einstellung der Strafuntersuchung abgewiesen.

Schon wie die Bündner Staatsanwaltschaft ist das Kantonsgericht Graubünden zum Schluss gekommen, dass der grosse Bergsturz von Bondo im Bergell im August 2017 nicht vorhersehbar gewesen sei. Das Gericht wies die Beschwerde gegen die Einstellung der Strafuntersuchung ab.

Der Anwalt der Angehörigen der Opfer hatte die Einstellung der Strafuntersuchung mit einer Beschwerde angefochten. Das Kantonsgericht sei nun aber der Einschätzung der Staatsanwaltschaft gefolgt, berichtet das Tessiner Radio RSI mit Berufung auf die Bergeller Gemeindepräsidentin Anna Giacometti.

Auch die Staatsanwaltschaft als Partei bestätigte das Urteil des Kantonsgerichts vom 10. Januar am Dienstag auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann innert 30 Tagen beim Bundesgericht angefochten werden.

Kritik an Sicherheitsvorkehrungen

Bei einem der grössten Bergstürze in der Schweiz seit 130 Jahren waren am 23. August 2017 im Val Bondasca bei Bondo acht Wanderer aus Deutschland, Österreich und der Schweiz ums Leben gekommen.

Der Anwalt der Angehörigen der Opfer argumentierte, Messungen rund zwei Wochen zuvor hätten ergeben, dass die Bewegungen der instabilen Felsmasse am Piz Cengalo sehr stark zugenommen hätten. Es sei bekannt gewesen, dass sich ein grosser Bergsturz ereignen werde. Die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen seien aber nicht getroffen worden.

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