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Bundesgerichtsurteil Bündner Polizei ändert Praxis bei Cannabisbesitz

Um was geht es? Ein kürzlich publiziertes Urteil des Bundesgerichts hat schweizweit für Aufsehen gesorgt. In einem Urteil zu einem Cannabis-Fall im Kanton Basel-Stadt, kommen die Richter zum Schluss, blosser Besitz von geringfügigen Mengen Cannabis sei straffrei.

Was sind die Auswirkungen? Letzte Woche hatte bereits die Kantonspolizei Zürich migeteilt, dass sie ihre Praxis ändere. Diese Woche ist nun auch die Bündner Polizei nachgezogen, erklärt Polizeisprecher Markus Walser.

«Künftig ist es so, wer mit bis zu 10 Gramm Cannabis erwischt wird, dem wird der Stoff zwar abgenommen, Busse gibt es aber keine mehr», sagt Walser. Der Konsum und der Handel bleibe aber strafbar.

Wie war es bis anhin? Bis anhin gab es für den Besitz von geringen Mengen Cannabis eine Busse von 100 Franken. Hat jemand die Busse an die Staatsanwaltschaft weitergezogen, hatte er auch jetzt schon gute Chancen. Auf Anfrage heitsst es, Verfahren wegen blossem Besitz seien in den letzten Jahren jeweils eingestellt worden.

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