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Die Voraussetzungen für die Sonntagsarbeit (18.02.2015)
Aus Regi Ostschweiz vom 18.02.2015. Bild: Keystone
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Graubünden Bundesrat ermöglicht Sonntagsverkauf in Einkaufszentren

Einkaufszentren, die bestimmte Regeln erfüllen, dürfen neu während des ganzen Jahres an Sonntagen Personal beschäftigen. Der Bundesrat hat die neue Regelung beschlossen und will sie ab 1. April umsetzen.

Die neue Regelung des Bundesrates heisst für das «Designer Outlet» in Landquart aber noch nicht definitiv, dass es auch an Sonntagen offen bleiben darf. Allerdings hat der Bundesrat die Bestimmungen soweit gelockert, dass die Sonntagsarbeit im Outlet durchaus zulässig sein könnte.

Die Arbeitnehmenden müssen für die Sonntagsarbeit aber eine spezielle Kompensation erhalten, wie Wirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann am Mittwoch vor den Medien in Bern sagte. Diese Kompensation müssten die Sozialpartner aushandeln. Der Bundesrat schreibe lediglich vor, dass sie über dem gesetzlichen Minimum liegen müsse.

Überwiegend Luxusartikel

Die Lockerung des Sonntagsarbeitsverbotes gilt nur für Einkaufszentren, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Derzeit seien dies zwei, sagte Schneider-Ammann: Das Einkaufszentrum FoxTown in Mendrisio (TI) und das Shopping-Dorf «Designer Outlet Landquart». Das eine oder andere Shopping-Zenter könnte aber laut dem Wirtschaftsminister hinzukommen.

Voraussetzung ist, dass das Warenangebot auf den internationalen Fremdenverkehr ausgerichtet ist. Die Mehrheit der Geschäfte im Einkaufszentrum muss überwiegend Luxusartikel anbieten, insbesondere Kleider, Schuhe Accessoires, Uhren, Schmuck und Parfüm. Weiter muss der Umsatz zu einem wesentlichen Teil mit internationaler Kundschaft erwirtschaftet werden.

Schliesslich muss das Einkaufszentrum entweder in einem Fremdenverkehrsgebiet liegen oder sich höchstens 15 Kilometer zur Schweizer Grenze und in unmittelbarer Nähe eines Autobahnanschlusses oder Bahnhofs befinden.

Bund entscheidet

Welche Einkaufszentren die Anforderungen erfüllen, entscheidet der Bund auf Antrag der Kantone. Die Zentren sollen in einer Verordnung namentlich aufgeführt werden. «Sonntagsarbeit wird nicht grundsätzlich zum Thema, sondern sehr selektiv ermöglicht», sagte Schneider-Ammann. Betroffen seien in Mendrisio rund 1000 und in Landquart rund 400 Angestellte.

Starker Franken als Argument

Der Bundesrat trage mit der Änderung den geänderten Bedürfnissen des Fremdenverkehrs Rechnung, schreibt der Bund. Shopping gehöre zu den wichtigsten Gründen für eine Reise in die Schweiz. Mit dem starken Franken habe die neue Bestimmung zusätzlich an Bedeutung gewonnen. Sie trage dazu bei, Arbeitsplätze sowie Wertschöpfung in der Schweiz zu sichern.

In der Vernehmlassung hatte eine Mehrheit der Teilnehmenden eine Lockerung des Sonntagsarbeitsverbots abgelehnt. Dagegen stellten sich die meisten Kantone sowie die Gewerkschaften und die SP. Da es sich um eine Verordnungsänderung handelt, entscheidet der Bundesrat aber in eigener Kompetenz.

Das Parlament hatte die Lockerung gefordert. Es nahm eine Motion des Tessiner FDP-Ständerats Fabio Abate an. Dessen Forderung hatte mit dem Einkaufszentrum FoxTown in Mendrisio zu tun. Dort waren jahrelang rechtswidrig Sonntagsverkäufe toleriert worden. Auch in Graubünden war der Sonntagsverkauf nach einem Bundesgerichtsentscheid vor einem Jahr illegal.

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