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Beschwerde gutgeheissen «Davoser Zeitung» verletzte die Transparenz-Regeln

Der Schweizer Presserat rügt die «Davoser Zeitung», weil sie vor der Olympia-Abstimmung vom 12. Februar 2017 grundlegende Transparenz-Regeln in Sachen Inserate und bezahlte Inhalte verletzt hat. Die Zeitung kennzeichnete bei einer Interviewserie jeweils das Logo der Kredit-Befürworter nicht als Inserat. Der Presserat geht davon aus, dass es sich bei den Interviews mit Sportlern um bezahlten Inhalt handelte, heisst es in einer Mitteilung. Die «Davoser Zeitung» verteilte die Beilage, die für ein Ja warb, jedoch nicht als bezahlte Werbebeilage. Immerhin war sie so gestaltet, dass man sie von einer normalen Zeitungsausgabe unterscheiden konnte.

Beschwert hatten sich beim Presserat die beiden Politiker Walter von Ballmoos und Philipp Wilhelm – beide Gegner der Vorlage.

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