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E-Voting in Graubünden Ab 2020 könnte in Graubünden E-Voting Einzug halten

  • Nach den E-Voting-Versuchen zwischen 2010 und 2015 soll nun ab 2020 mit dem E-Voting als drittem Abstimmungskanal in sechs Pilotgemeinden begonnen werden. Ab 2021 sollen weitere Gemeinden dazukommen, schreibt die Regierung.
  • Ziel ist, dass die Bürgerinnen und Bürger sowohl über Bundes- sowie Kantons- und Gemeindevorlagen am Computer abstimmen können. Allerdings will der Kanton keine Gemeinde zwingen, E-Voting für kommunale Geschäfte einzuführen.
  • In der Vernehmlassung zur geplanten Gesetzesrevision wurde häufig die Bedeutung der Sicherheit betont, die ein E-Votingsystem mit sich bringen müsse, schreibt die Regierung.
  • Der umstrittenste Punkt aber sei ein anderer gewesen. Mit dem E-Voting will die Regierung bei Majorzwahlen eine Änderung einführen. Neu sollen nur noch im Vorfeld offiziell gemeldete Kandidatinnen und Kandidaten gewählt werden können. «Wilde» Kandidaten würden aus systemtechnischen Gründen nicht mehr zugelassen.
  • Die Teilrevision des Gesetzes über die politischen Rechte wird in der Februarsession vom Grossen Rat behandelt.

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