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Regierung wehrt sich gegen Aussagen der Kraftwerke Zervreila (16.11.16)
Aus Regi GR vom 16.11.2016.
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Graubünden Fakten-Check bei den Kraftwerken Zervreila zum Parc Adula

Die Befürchtungen der Kraftwerke Zervreila zum Parc Adula stossen bei der Bündner Regierung auf Kritik. In einem Brief an die Kraftwerke spricht das Amt für Natur und Umwelt deshalb neu von «vier Sicherheiten». Diese sollen garantieren, dass es keine neue Einschränkungen in der Umgebungszone gibt.

Für Regierungsrat Martin Jäger ist die Kommunikation der Kraftwerke Zervreila «ungeschickt» und «inhaltlich nicht korrekt». Es gebe keine neue Einschränkungen in der Umgebungszone. Das zuständige Amt für Natur und Umwelt habe deshalb gestern einen Brief an die Kraftwerke Zervreila geschickt. (siehe Box).

Wie Radio SRF gestern berichtete, fürchten die Kraftwerke, dass neue Projekte künftig nicht mehr möglich sein könnten und, dass im schlimmsten Fall sogar die Staumauer wegen des Parc Adula abgerissen werden müsste (Beitrag).

Komplexes Konstrukt Umgebungszone

Hauptargument des Kantons dagegen sind diverse «Sicherungsmassnahmen», die garantieren sollen, dass es in der Umgebungszone des Parks keine Einschränkungen gibt. Insgesamt vier solche Massnahmen listet das Amt für Natur und Umwelt in seinem Brief auf:

  • Festlegungen im kantonalen Richtplan. In diesem behördenverbindlichen Dokument soll künftig stehen, dass es in der Umgebungszone keine neuen Einschränkungen gibt.
  • Eine Kündigungsklausel im Parkvertrag. Diese kann angerufen werden, wenn sich die «rechtlichen und/oder finanziellen Rahmenbedingungen» wesentlich verändern.
  • Gültigkeit des Labels. Dieses wird befristet für zehn Jahre vergeben.
  • Gemeinden bilden Trägerschaft des Parc Adula.

Clemens Hasler, Geschäftsführer der Kraftwerke Zervreila, spricht heute von «teilweise neuen Informationen». Er räumt gegenüber Radio SRF ein, dass die Befürchtung, man müsse wegen des Parc Adula die Staumauer abreissen, wohl übertrieben gewesen sei.

Doch was sagen die Richter zu Pärkeverordnung, Charta, Richtplan

Doch Hasler sagt auch, wirklich ausgeräumt seien die Befürchtungen nach einer ersten Beurteilung nicht. So sei weiterhin unklar, ob es Schwierigkeiten bei Ausbauprojekten geben könnte. Der Geschäftsführer der Kraftwerke Zervreila spricht von einer unklaren Rechtsgrundlage aufgrund der diversen Dokumente wie Pärkeverordnung, Richtplan und Charta.

So sei die Frage offen, wie das Bundesgericht in einem Streitfall – beispielsweise einem Ausbau – die verschiedenen Spielregeln in den unterschiedlichen Dokumenten gewichten würde. Die Kraftwerke wollen nun zuerst die Aussagen des Kantons analysieren, bevor sie erneut Stellung zum Parc Adula nehmen.

SRF1, Regionaljournal Graubünden, 17:30 Uhr; habs

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