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Das Tier in gewohnter Umgebung töten
Aus Regionaljournal Graubünden vom 01.07.2020. Bild: Keystone
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Hof- und Weide-Tötung Kantone müssen keinen Sonderzug mehr fahren

Graubünden gehörte zu nur drei Kantonen, die bisher in Ausnahmefällen Hoftötungen bewilligten.

Den Tieren den Stress beim Transport zum Metzger ersparen: Das ist die Idee von Hof- und Weidetötungen. Die Tiere werden nicht zum Metzger gefahren, der Metzger fährt zu den Tieren.

Hoftötungen offiziell erlaubt

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Mit der neuen Gesetzgebung ermöglicht der Bund Landwirten im ganzen Land, Gesuche für Hof- und Weidetötungen zu stellen. Bisher erteilten nur die Kantone Zürich, Solothurn und Graubünden Ausnahmebewilligungen. Um Tiere auf dem eigenen Betrieb töten zu können, müssen die Betriebe bestimmte Richtlinien erfüllen.

Schweizweit haben bisher nur sechs Landwirtschaftsbetriebe Hof- oder Weidetötungen durchgeführt, dank Sondergenehmigungen der Kantone. Darunter Georges Blunier, der einen Hof im bündnerischen Paspels führt. Er ist überzeugt von den Hoftötungen: «Für die Tiere ist es definitiv stressfreier. Sie bleiben in ihrer gewohnten Umgebung und in der Herde.»

Weder bei den Tieren, die getötet werden, noch bei den anderen Kühen komme Unruhe auf, wenn der Metzger vor Ort sei. Blunier ist deshalb überzeugt: «Dass es nun eine schweizweite Regelung gibt, ist eine gute Sache.»

Fragezeichen bei den Kantonen

Etwas zurückhaltender ist der Bündner Kantonstierarzt Giochen Bearth. Auch er sieht zwar die Vorteile aus Tierschutzsicht. Allerdings hätte er sich strengere Richtlinien im Gesetz gewünscht. «Beispielsweise dürfen nicht nur Metzger, sondern auch Landwirte mit Fachkenntnissen Tiere auf dem Hof oder der Weide töten. Zu kontrollieren, ob dabei alle Vorgaben eingehalten werden, dürfte schwierig werden.»

Zu kontrollieren, ob alle Vorgaben eingehalten werden, dürfte schwierig werden.
Autor: Giochen Bearth Kantonstierarzt GR

Auch Robert Hess, der ad interim das Thurgauer Veterinäramt leitet, sieht noch offene Fragen beim Vollzug. So müsse man genau darauf schauen, dass nicht nur die Tierschutzvorgaben eingehalten werden, sondern auch die Lebensmittelgesetzgebung. Zudem gebe es noch kein einheitliches Bewilligungsverfahren. Dieses erarbeiten die Kantonstierärzte derzeit gemeinsam.

Einen Ansturm erwarten beide Kantonstierärzte nicht. Man rechnet mit einigen Gesuchen, Fleisch aus Hoftötungen dürfte aber ein Nischenprodukt bleiben.

Regionaljournal Ostschweiz und Graubünden; 17:30 Uhr.

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