Der neue Finanzausgleich in Graubünden entlastet die Gemeinden um 15 Millionen Franken jährlich. Die Reform des Finanzausgleichs stärke die Leistungsfähigkeit der Gemeinden und die Solidarität innerhalb des Kantons. Sie sorge für einen effizienteren Einsatz der öffentlichen Mittel, sichere einen fairen und modernen Finanzausgleich und unterstütze die Gemeinde- und Gebietsreform. Dies teilt die Bündner Regierung am Montag mit.
Laut Regierung wird die Mehrheit der 146 Kommunen finanziell entlastet. Gewisse Mehrbelastungen ergäben sich in der Regel für die ressourcenstärksten Gemeinden.
Der aktuelle Bündner Finanzausgleich weist nach Ansicht der Regierung schwerwiegende Mängel auf. Er stammt in der Grundkonzeption aus dem Jahre 1958 und umfasst eine Vielzahl von Beitragszahlungen, die vom Ausgabenverhalten und vom Steuerfuss der Gemeinden abhängig sind. Mit der Reform soll ein vollständig neuer Ressourcen- und Lastenausgleich eingeführt werden. Dieser Ausgleich orientiert sich konzeptionell stark am neuen Finanzausgleich des Bundes.
Steuerfuss frei festlegen
Neu sollen die Gemeinden zum Beispiel ihren Steuerfuss frei festlegen können, ohne dass dies Auswirkungen auf die Ausgleichszahlungen hat. Weiter sollen gemäss dem Reformvorschlag der Bündner Regierung die Finanzierung öffentlicher Aufgaben vereinfacht und die Zahl gegenläufigen Beitragszahlungen zwischen dem Kanton und den Gemeinden vermindert werden.
Der Kanton übernimmt neu die Kosten der Wohnsanierungen im Berggebiet, der Mütter- und Väterberatung, der Berufsfachschulen und der Belagssanierungen von Kantonsstrassen innerorts. Die persönliche Sozialhilfe, die Abfall- und Abwasseranlagen sowie die Fussgängeranlagen werden neu ausschliesslich von den Gemeinden finanziert.
Das Kantonsparlament berät die Botschaft der Regierung in der Dezembersession.