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Graubünden Keine Chance für Abschaffung der Kirchensteuer

Unternehmen sollen in Graubünden weiterhin die Kirchensteuer bezahlen. Die Volksinitiative der Bündner Jungfreisinnigen, welche die Abschaffung der sogenannten Kultussteuer verlangt, hatte im Kantonsparlament keine Chance.

Der Grosse Rat empfiehlt den Stimmbürgern das Volksbegehren mit 110 zu 5 Stimmen zur Ablehnung. Die Parlamentarierinnen und Parlamentarier folgten mit dem Entscheid der Regierung und der vorberatenden Kommission.

In der Debatte fand sich nicht ein Parlamentsmitglied, das für die Kirchensteuer-Initiative eintrat. Unterstützung für das Anliegen der Jungfreisinnigen gab es nicht einmal von der Mutterpartei FDP.

Der Titel der Initiative, «Weniger Steuern für das Gewerbe», sei völlig irreführend, wurde von links bis rechts kritisiert. Die steuerliche Entlastung wäre für einen Grossteil der juristischen Personen marginal, der Einnahmensausfall für die Landeskirchen hingegen verheerend.

Wie Regierungsrätin Barbara Janom Steiner ausführte, bezahlen 86 Prozent der juristischen Personen in Graubünden eine Kultussteuer von weniger als 400 Franken. Für die Landeskirchen stellen die jährlichen Kirchensteuern von insgesamt rund acht Millionen Franken aber einen existenziellen Teil der Einnahmen.

Bei einer Annahme der Initiative würde bei der reformierten Kirche rund ein Drittel der Einkünfte wegbrechen, bei der katholischen Kirche wären es gar über 90 Prozent.

Nach einem «Ja» an der Urne wäre ein wesentlicher Teil der kirchlichen Angebote nicht mehr finanzierbar, argumentierten Regierung und Parlament. Dabei handle sich um soziale, karitative und kulturelle Leistungen, die der Allgemeinheit zu Gute kämen und nicht nur den Kirchenangehörigen. Die Bündner Stimmberechtigten werden sich zur Initiative nächstes Jahr äussern.

Möglicherweise schon im November wird sich das Zürcher Kantonsparlament mit der gleichen Thematik beschäftigen. Wie in Graubünden ist im Kanton Zürich eine gleichgelagerte Initiative der Jungfreisinnigen zu Stande gekommen. Eine Mehrheit der vorberatenden Zürcher Kommission lehnt die Initiative ab, eine Minderheit möchte einen Gegenvorschlag.

In der Schweiz ist die Kultussteuer weit verbreitet. Sie wird in 18 Kantonen erhoben, in zwei Kantonen ist sie freiwillig und lediglich sechs Kantone kennen gar keinen Kirchenbeitrag von juristischen Personen.

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