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Graubünden Keine Rassismus-Anklage gegen «gloria.tv»

Trotz Hakenkreuzen: Die Bündner Staatsanwaltschaft ermittelt nicht weiter wegen Rassendiskriminierung gegen das streng katholische Internetfernsehen «gloria.tv».

Das Internetportal «gloria.tv» ist nicht zimperlich: In ihren Videos zeigten Mitarbeiter des Internetfernsehens beispielsweise Hakenkreuze zu Bildern von deutschen Bischöfen, weil diese sich liberal zur «Pille danach» äusserten - und damit nicht die Meinung des radikalen Portals vertraten.

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Vorläufig keine Anklage gegen gloria.tv (22.08.2013)
01:14 min
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Die Büros von «gloria.tv» befanden sich bis Anfang 2013 in Sedrun. Dort wirkte Mitbegründer Reto Nay in der Gemeinde als Priester. Die Bündner Kantonspolizei ermittelte nach Bekanntwerden des Hakenkreuz-Falles gegen die Verantwortlichen. Unter anderem wegen Rassendiskriminierung und «Störung der Glaubens- und Kultusfreiheit».

Fall noch nicht ganz abgeschlossen

In diesen Punkten sieht die Staatsanwaltschaft Graubünden nun keinen Handlungsbedarf, wie sie auf Anfrage des «Regionaljournals» von Radio SRF sagte.

Ganz abgeschlossen sei die Sache allerdings noch nicht. Laut der Staatsanwaltschaft gebe es Hinweise, dass Leute von «gloria.tv» illegal in der Schweiz gearbeitet hätten. In dieser Angelegenheit seien noch Abklärungen nötig.

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