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Graubünden Längere Verjährungsfrist im Bündner Steuerrecht

Die Verjährungsfrist für Steuerveranlagungen soll in Graubünden wie in allen anderen Kantonen auf 15 Jahre festgesetzt werden. Die bisherige Frist von 10 Jahren hat sich laut der Bündner Regierung als zu kurz erwiesen.

Bei umfangreichen Abklärungen des steuerbaren Einkommens und Vermögens könne die Veranlagungsverjährung eintreten, bevor die Beträge bestimmt seien, teilte die Exekutive am Dienstag mit. Das könne der Fall sein bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen, strafrechtlichen Verfahren oder Untersuchungen von schweren Steuerwiderhandlungen.

Abhilfe soll eine Teilrevision des Steuergesetzes schaffen. Dass Parlament wird sich mit der Vorlage in der Junisession beschäftigen.

Die Verjährung im Steuerrecht sorgt für Rechtssicherheit, wie es in der Mitteilung weiterheisst. Nach Ablauf einer bestimmten Frist sollen Steuerpflichtige nicht mehr damit rechnen müssen, dass der Staat mit Steuerforderungen an sie herantritt. Mit Ausnahme des Kantons Graubünden haben alle Kantone eine absolute Veranlagungsverjährung von 15 Jahren.

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