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Graubünden Marco Camenisch kommt vorerst nicht frei

Der als «Öko-Terrorist» bezeichnete Marco Camenisch bleibt in Haft, obwohl er zwei Drittel seiner zuletzt verhängten Strafe abgesessen hat. Der Bündner hatte als militanter Gegner der Kernenergie vor rund 35 Jahren Sprengstoffanschläge auf Hochspannungsleitungen verübt.

Für die Sprengstoffanschläge wurde er zu einer Zuchthausstrafe von zehn Jahren verurteilt. 1981 gelang Camenisch die Flucht aus der Haftanstalt. Zehn Jahre später wurde er nach einer bewaffneten Auseinandersetzung mit italienischen Polizeibeamten in Italien verhaftet und zu einer zwölfjährigen Freiheitsstrafe verurteilt.

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Camenisch hat sich zu wenig distanziert (15.12.2014)
02:36 min
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Nachdem er diese Strafe fast vollständig verbüsst hatte, lieferte Italien den Bündner an die Schweiz aus. Das Geschworenengericht des Kantons Zürich verurteilte Camenisch wegen Mordes zu einer Zusatzstrafe von acht Jahren. Er hatte 1989 einen Grenzwächter in Brusio ermordet.

Anfang Mai 2012 hatte der unterdessen 62-jährige Camenisch zwei Drittel der Strafe verbüsst. Das ordentliche Strafende fällt auf Anfang Mai 2018. Das Amt für Justizvollzug des Kantons Zürich lehnte die bedingte Entlassung von Camenisch ab. Das Bundesgericht bestätigt diesen Entscheid nun.

Schlechte Prognose

Auch das Bundesgericht sieht in der Ablehnung keine Verletzung von Bundesrecht. Das Strafgesetzbuch sieht zwar vor, dass Gefangene nach Verbüssung von zwei Dritteln der Strafe bedingt entlassen werden sollen. Es muss jedoch eine positive Prognose bezüglich des Verhaltens des Verurteilten vorliegen.

So hat sich Camenisch nicht von seiner politischen Grundüberzeugung losgesagt, dass der bewaffnete Kampf in gewissen Fällen notwendig sei. Er selbst bekundet, dass nur schon wegen seines Alters die Aufnahme der bewaffneten Militanz für ihn aber nicht mehr in Frage komme. Dem Bundesgericht fehlt aber eine glaubhafte Lossagung von der früheren Gewaltbereitschaft.

Von der autonomen Szene hat sich der Bündner ebenfalls nicht distanziert, wie das Bundesgericht in seinem Urteil schreibt. So hat er nach einem vereitelten Anschlag auf ein IBM-Labor im Frühling 2010 ein Schreiben an die «Mitgenossen» geschickt. Darin schreibt Camenisch, dass man aus begangenen Fehlern lernen soll und es nicht schlimm sei, dass es dieses Mal nicht geklappt habe.

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