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Pro & Contra Jagdgesetz (8.3.2016)
Aus Regi GR vom 08.03.2016.
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Graubünden Neuen Spielregeln für die Bündner Jagd bergen Diskussionsstoff

Wie soll die Bündner Jagd im 21. Jahrhundert aussehen? Antworten geliefert hat die Bündner Regierung im Dezember. Ende Februar ist die Vernehmlassung zum neuen Jagdgesetz abgelaufen. Insgesamt 60 Stellungnahmen gingen ein.

Von den Vernehmlassungsantworten hat Radio SRF die Argumente der politischen Parteien, Umwelt- und Tierschutzorganisationen sowie der Jäger und Jägerinnen miteinander verglichen. Vier Punkte stechen hervor:

1. Verlängerung der Hochjagd bis Oktober

Wichtigster und auch umstrittenster Punkt des neuen Jagdgesetzentwurfs ist die Verlängerung der Hochjagd. Ziel ist, mit vier zusätzlichen Jagdtagen die umstrittene Sonderjagd im November und Dezember zu verkürzen. (siehe «Wie die Sonderjagd die Bündner Jäger spaltet»). Das Bündner Parlament befürwortete diese Massnahme bereits letzten Juni. Unterstützung gibt es nun auch von den Umweltverbänden Pro Natura und WWF. Sie erhoffen sich auch eine kürzere Sonderjagd.

Davon überhaupt nicht begeistert ist die Jägerschaft. Diese Idee sei eine «politische Alibiübung» und eine «Kurzschlussreaktion des Grossen Rats», steht in der Vernehmlassungsantwort des Bündner Patentjägerverbands. Diese Massnahme sei nicht zielführend. Manche Sektionen drohten bereits mit einem Referendum, heisst es weiter.

2. Umstrittene Promillegrenze für Jäger und Jägerinnen

Die Betroffenen selber sprechen sich für eine Promille-Obergrenze aus. «In der heutigen Zeit sollte dies eine Selbstverständlichkeit sein», argumentiert der Kantonale Patentjäger-Verband. Es sei eine Vorschrift, die wohl von niemanden bestritten werde, äussert sich auch die Organisation «Wildtierschutz Schweiz», die den Vorschlag eingebracht hatte. Die SP schliesslich fordert sogar eine tiefere Grenze, statt 0.8 wie im Strassenverkehr 0.5 Promille.

Anders sehen dies die bürgerlichen Parteien FDP, CVP, BDP und SVP, die im Parlament in der Merheit sind. «Unter Generalverdacht» würden die Bündner Jäger gestellt, es sei schwierig eine solche Regelung überhaupt umzusetzen. Kurz: Eigenverantwortung sei der bessere Weg.

3. Birkhahn und Schneehuhn

Besonders für die Umweltverbände steht ein Schutz dieser beiden Vogelarten zuoberst auf der Prioritätenliste. WWF, Pro Natura und Vogelschutz Graubünden fordern, dass diese beiden Arten auf der Roten Liste künftig nicht mehr geschossen werden dürfen – ein Anliegen, dass als einzige politische Partei die SP aufgreift.

4. Jagdkommission

Für Diskussionsstoff dürfte auch die Frage sorgen, wer Einsitz in der Jagdkommission haben darf. Die BDP fordert einen Sitz für die Waldbesitzer, die Umwelt- und Tierschutzverbände mindestens zwei Sitze für sich.

52 Artikel enthält der aktuelle Entwurf für ein revidiertes Jagdgesetz. Neben der Oktoberjagd, Alkohl, Vogeljagd und Jagdkommission dürften auch andere Punkte für Diskussionen im Parlament sorgen: Von der Fallenjagd über die bleifreie Munition bis zu den Patentgebühren.

Nun werten die Juristen des Kantons die Stellungnahmen en détail aus. Dann präsentiert die Regierung eine überarbeitete Botschaft des neuen Jagdgesetzes.

SRF1, Regionaljournal Graubünden, 17:30 Uhr; habs

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