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Ausserordentlicher Staatsanwalt soll untersuchen
Aus Regionaljournal Graubünden vom 04.05.2020. Bild: Keystone
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Oberster Bündner Richter Justizkommission hebt Immunität von Norbert Brunner auf

Gegen den obersten Bündner Richter, Norbert Brunner, kann eine Strafuntersuchung geführt werden. Wie die «NZZ am Sonntag» berichtet, hat die Justizkommission des Grossen Rates die Immunität des Kantonsgerichtspräsidenten aufgehoben.

Was ist geschehen? Norbert Brunner steht in seiner Funktion als Kantonsgerichtspräsident seit Wochen in der Kritik. Dies, weil er ein Urteil bei einem Erbschaftsstreit abgeändert haben soll. Ein Richterkollege und ein am Verfahren beteiligter Anwalt haben Brunner deswegen angezeigt - wegen Falschbeurkundung.

Justizkommission gibt grünes Licht

Damit die Staatsanwaltschaft gegen einen Richter ermitteln kann, muss dessen Immunität aufgehoben werden. Dies ist nun geschehen. Ob Brunner gegen diesen Entscheid Rekurs beim Bundesgericht einreicht, liess er gegenüber der «NZZ am Sonntag» offen.

Die Bündner Staatsanwaltschaft wird ihre Ermittlungen aufnehmen, sobald die Rechtsfrist abgelaufen ist. Auf Anfrage heisst es, dass die Staatsanwaltschaft auch die Einsetzung eines ausserordentlichen Staatsanwaltes prüfen werde, damit kein Anschein von Befangenheit entstehe.

Regionaljournal Graubünden, 06:32 Uhr;

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