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Graubünden Regierung möchte keine Abstimmung über Sonderjagd

Das Bündner Stimmvolk soll nicht über die Abschaffung der umstrittenen Sonderjagd abstimmen dürfen. Die Regierung will, dass das Parlament die mit einer Rekordzahl an Unterschriften eingereichte Volksinitiative für ungültig erklärt.

Das Begehren verstosse gegen Bundesrecht, teilte die Bündner Kantonsregierung am Dienstag mit. Die kantonale Volksinitiative wurde im August letzten Jahres mit der Rekordzahl von 10'229 Unterschriften eingereicht.

Sie verlangt, dass die Abschusspläne zwecks Regulierung des Wildbestandes während der Hochjagd jeweils im September zu 100 Prozent erfüllt werden. Dafür sei die Hochjagd von 21 auf 25 Tage zu verlängern.

Die Gegner der Sonderjagd monieren, es komme dabei immer wieder zu moralisch, ethisch und jagdlich verwerflichen Szenen, da Gesetzesregeln der ordentlichen Jagd ausser Kraft seien.

Hirschbestand würde fast verdoppelt

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Regierung gab zwei Gutachten in Auftrag (26.8.2014)
03:46 min
abspielen. Laufzeit 3 Minuten 46 Sekunden.

Die Kantonsregierung liess die Frage der Rechtmässigkeit der Sonderjagdinitiative mit zwei extern erstellten Gutachten klären. Dabei komme das wildtierbiologische Gutachten zum Schluss, dass sich die Abschusspläne bei Annahme der Sonderjagdinitiative nicht mehr erfüllen liessen.

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