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Tourenleiter ist nicht schuld
Aus Regionaljournal Graubünden vom 29.01.2019. Bild: Keystone
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Schweres Lawinenunglück Verfahren eingestellt – Parteien einigen sich aussergerichtlich

Es war das schwerste Lawinenunglück im Winter 2014/15. Auf einer Skitour im Prättigau gerieten neun Menschen am Vilan in eine Lawine, fünf kamen dabei ums Leben. Lange war die Frage ungeklärt, ob der Tourenleiter am Unglück schuld war.

Die Bündner Staatsanwaltschaft hat nun entschieden: Der Tourenleiter ist nicht schuld. Sie hat das Verfahren eingestellt. Das schreibt die Nachrichtenagentur SDA. Es seien keine Hinweise gefunden worden, dass sich der Tourenleiter strafbar gemacht habe.

Vor eineinhalb Jahren schon einmal eingestellt

Vor eineinhalb Jahren hatte die Staatsanwaltschaft den Fall schon einmal eingestellt. Dagegen wehrten sich die Angehörigen erfolgreich vor Kantonsgericht. Dieses entschied, dass die Staatsanwaltschaft einen Fehler gemacht hatte. Der Fall müsse vor einem Gericht verhandelt werden.

Die Staatsanwaltschaft hat den Fall neu untersucht – und kam zum selben Schluss: keine Anklage. Dieses Mal wehrten sich Angehörigen nicht mehr. Der Entscheid ist rechtskräftig.

«Die involvierten Versicherungen haben den Angehörigen Schadenersatz bezahlt».
Autor: Reto Caflisch Anwalt von Angehörigen

Die Parteien haben aussergerichtlich eine Lösung gefunden. Das sagt auf Anfrage einer der Anwälte der Angehörigen, Reto Caflisch. Die Versicherungen hätten den Angehörigen Schadenersatz bezahlt. Wieviel ist nicht bekannt.

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