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Scharfe Kritik an die Adresse der Bündner Regierung (14.5.2014)
Aus Regi GR vom 14.05.2014.
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Graubünden Sonntagsverkauf im Outlet: «Eines Rechtsstaats unwürdig»

Eigentlich ist der Fall klar: Das Landquarter Outlet-Center müsste am Sonntag geschlossen bleiben. Der Kanton hat aber nicht vor, das entsprechende Bundesgerichtsurteil umzusetzen. Arbeitsrechtler Thomas Geiser kritisiert diese Haltung scharf.

«Das ist klar gesetzeswidrig und eines Rechtstaats nicht würdig». Thomas Geiser, Professor an der Universität St. Gallen und Spezialist für Arbeitsrecht kritisiert die Haltung der Bündner Regierung scharf. Im Februar hatte das Bundesgericht entschieden, dass die Läden im Designer Outlet in Landquart am Sonntag geschlossen bleiben müssen.

Vollziehen müsste das Urteil das kantonale Arbeitsinspektorat. Dieses gehört zum Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit. Vorsteher und damit politisch verantwortlich ist Regierungsrat Hansjörg Trachsel. Sein Amt hat dem Outlet ohne rechtliche Grundlage weitere sechs Monate Sonntagsverkauf zugesichert. Diese Frist werde allenfalls auch noch verlängert, sagte Trachsel im April in der Fragestunde des Parlaments.

Unrealistischer Zeitplan

Die Hoffnung des Regierungsrats: Möglicherweise werde in den kommenden Monaten das Sonntagsarbeitsverbot gelockert. Es sei deshalb unverantwortlich, das Urteil sofort umzusetzen: «Dann würde man uns den Vorwurf machen, wir hätten keine Abwägung vorgenommen».

Diesen Zeitplan erachtet Arbeitsrechtler Thomas Geiser als unrealistisch: «Das wird längere Zeit gehen». Damit würde die Regierung auf mehrere Jahre hinaus einen rechtswidrigen Zustand dulden.

Nicht alle sind vor dem Gesetz gleich, manche sind gleicher.
Autor: Thomas Geiser Professor an der Universität St. Gallen

Bereits 2009, bei der Eröffnung des Shopping-Centers, hatten die Betreiber auf den Sonntagsverkauf gepocht. Nur so rendiere sich der Betrieb. Bereits damals war klar, dass der Bund die dafür nötige Bewilligung nicht erteilt.«Man hätte das Outlet nicht eröffnen dürfen», sagt Thomas Geiser, weil bereits damals absehbar gewesen sei, dass der Sonntagsverkauf im Outlet-Zenter rechswidrig sei.

Der Wissenschaftler stört sich dabei nicht an der politischen Forderung nach einer Liberalisierung des Sonntagsarbeitsverbots. Man könne ruhig darüber diskutieren, ob dieses noch zeitgemäss sei. Doch dann müsse das Gesetz angepasst werden, damit wieder für alle die gleichen Spielregeln gelten. Sein Eindruck von der Bündner Politik: «Nicht alle sind vor dem Gesetz gleich, manche sind gleicher».

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