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Graubünden Stadtbus Chur AG: Verstösse gegen das Arbeitsgesetz

Die Stadtbus Chur AG hat in den letzten Jahren regelmässig gegen das Arbeitsgesetz verstossen. Zu diesem Schluss kommt das Bundesamt für Verkehr. Den Fall ins Rollen gebracht hat die Gewerkschaft SEV.

Die Gewerkschaft SEV fodert von der Stadtbus Chur AG über eine Million Franken für Nachzahlungen an die Beschäftigten des Busunternehmens. Sie stützt sich dabei auf eine Verfügung des Bundesamtes für Verkehr BAV.

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Arbeitsgesetz verletzt (24.10.2013)
01:25 min
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Das Bundesamt für Verkehr stellte fest, dass die Praxis der Stadtbus Chur in mehrerer Hinsicht nicht den Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes entspricht. Betroffen sind die Festlegung eines Dienstortes, die Gutschrift von Zeitzuschlägen für Auswärtspausen sowie die Berechnung von Wegzeiten. Interveniert beim Bund hatte die Gewerkschaft SEV. Das Bundesamt wies das Busunternehmen an, die nötigen Korrekturen vorzunehmen, damit die Wegzeiten an die Dienstorte sowie die Pausenzuschläge den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Die Gewerkschaft SEV gibt sich aber damit nicht zufrieden, wie sie am Donnerstag mitteilte.

SEV will Geld sehen

Nach einer groben Berechnung sind dem zuständigen Gewerkschaftssekretär Peter Peyer zufolge die Mitarbeitenden der Stadtbus Chur in den letzten fünf Jahren um rund 1,5 Millionen Franken geprellt worden. Die Gewerkschaft erwartet, dass das Geld den Beschäftigten ausbezahlt wird.

Zudem fordert der SEV von der Mehrheitsaktionärin, der Stadt Chur, dass ein früherer Verwaltungsratspräsident des Unternehmens sowie der aktuelle, Urs Cadruvi, den Verwaltungsrat verlassen. Schliesslich fordert die Gewerkschaft die Aufnahme von Verhandlungen über einen Gesamtarbeitsvertrag.

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